mobbing, selbst fristlos gekündigt und wegen Diebstahls beschuldigt

26. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
sushiclub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
mobbing, selbst fristlos gekündigt und wegen Diebstahls beschuldigt

Hallo!

Ich wurde bis vor kurzem, in meinem Arbeitsverhältniss, ziehmlich oft durch meinen Chef gemobbt. Ich habe in einem Gespräch, mit meinem Chef, auch darauf hingewiesen, dies zu unterlassen.
Irgendwann wurde mir dies aber zu viel. Phsychisch war ich sehr angeschlagen.
Ich bin dann an einem Arbeitstag so gegen 13.30 Uhr, nach einem weiteren Streit mit meinem Chef (diesmal wurde sogar Familie beleidigt), nach Hause gefahren. Ich habe meinem Chef zuvor darüber informiert, das mir übel sei und ich zum Arzt muss.
Ich wurde dann 2 Wochen krank geschrieben und hab den Krankenschein am selben Tag noch per Post abgeschickt. Daraufhin habe ich die 1 Abmahnung bekommen.
Darin stand das ich unentschuldigt fehle.

Nach einer weiteren Woche kam dann eine zweite Abmahnung, in der ich darauf hingewiesen wurde, das ich nicht, wie vertraglich vereinbart, zur Arbeit erschienen bin.
Da ich diese Art von Mobbing nicht mehr mitmachen wollte, habe ich letztendlich selbst fristlos gekündigt.

Jetzt bekam ich ein Schreiben auf meine Kündigung, in der stand, das meine Kündigung ab dem besagten Tage, wo ich zuletzt gearbeitet habe, gilt. Da ich ja angeblich unentschuldigt gefehlt habe.
Außerdem werde ich jetzt noch beschuldigt ein schweres Arbeitsgerät entwendet zu haben und das dies zur Anzeige gebracht wird, wenn ich es nicht bis zum 28.8. zurück bringen würde. Zudem wird dies jetzt als Grund genannt, um meinen Restlohn für Juli und August einzubehalten.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben, was ich jetzt machen könnte. Ist das einbehalten meines Restlohnes Rechtens? Ich brauche das Geld. Ab wann kann ich beim Arbeitsgericht mein Lohn einklagen? Ich hab nie etwas entwendet. Ich fühle mich durch diese Verleumdung zutiefst beleidigt und möchte das so nicht auf mir sitzen lassen.

lieben gruß
sushi

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sly
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

wenn eine Krankmeldung vor liegt, so sollte man es auch direkt(!!!)fernmündlich mitteilen (gar besser noch, bevor man überhaupt zum Arzt geht).
So bist auch du abgesichert - Post kann auch verloren gehen.
Die AU muss am 3. Tag dem AG vorliegen.

Bin ich Krankgeschrieben, kann man mir wg.Nichterscheinens auf der Arbeit keine Abmahnung schreiben.
Eine Kündigung von Deiner Seite aus ist allerdings recht - sage es mal so: "beneidenswert", dass Du es Dir mal einfach so leisten kannst.
Habt ihr keinen Betriebsrat?
Außerdem, warum fristlos???
Das ist doch Schwachsinn...den Nachteil hast nur DU!!!
Ansonsten musst Du schon einen Anwalt aufsuchen: Dein AG muss ja Beweise vorlegen für den Diebstahl.
Lohn darf nicht einfach allerdings einbehalten werden - kann allerdings zurück gefordert werden, wenn zu Unrecht bezahlt.
Auf einen blossen Verdacht hin, muss er ausbezahlt werden - den Dienst hast Du ja geleistet: andere Dinge können damit nicht abgeglichen werden.



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#2
 Von 
sushiclub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich habe meinem Chef noch am selben Tag erzählt das ich zum Arzt gehen werde. Ich nehme aber an, das mein Chef jetzt auf dumm macht und so tut, als wenn er keinen Krankenschein bekommen hat. Man is doch nicht verpflichtet den Krankenschein per Einschreiben zu schicken oder wie?
Ein Betriebsrat existiert in dieser 5 man Firma leider nicht.

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#3
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo sushi,

so einfach ist eine fristlose Kündigung nun nicht - wie lange warst du in der Firma beschäftigt?

Gruß
lorelei

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sushiclub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich im Bauhauptgewerbe tätig bin, wurde ich jedes Jahr zum Winter hin gekündigt. Ich habe zwar im Frühjahr immer wieder dort angefangen, mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag, aber war dort nie länger als ein dreiviertel Jahr beschäftigt am Stück. Das ganze ging jetzt 2.5 Jahre.


gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lorelei007
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo sushiclub,

also wenn das Baugwerbe nicht einer gesonderten Regelung untersteht, kannst auch du bei einem unbefristeten Vertag nur nach den dort vereinbarten bzw. tarifvertraglichen Kündigungsfristen kündigen. Abgesehen von der wahrscheinlich falschen Kündigung, hättest du niemals selbst kündigen sollen, da du nun für drei Monate vom AA gesperrt wirst!
Du solltest dringend (ich hoffe, du hast eine Rechtschutzversicherung) zu einen Anwalt konsultieren, um deine eigenen Rechte zu wahren UND um eventuelle einzuhaltende Fristen nicht aus Unwissen verstreichen zu lassen!!!!!!!

Gruß und ganz viel Erfolg
lorelei

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Ein AG kann nicht einfach einseitig das Datum einer Kündigung nach eigenem Gutdünken ändern.
Auch mein Rat: SOFORT Anwalt aufsuchen!
Alternativ kann auch direkt beim Arbeitsgericht der Restlohn eingeklagt werden - evtl. noch eine Klage nach § 628 BGB hinzufügen.

Der Anschuldigung mit dem angeblichen Diebstahl würde ich vorerst mal gelassen entgegensehen - mir klingt das nach Einschüchterungsversuch und mehr nicht. Im Zweifelsfall wird der AG das nachweisen müssen und nicht Du Deine Unschuld!

quote:<hr size=1 noshade>Außerdem, warum fristlos???
Das ist doch Schwachsinn...den Nachteil hast nur DU!!! <hr size=1 noshade>


Laut einem Richter des Arbeitsgerichts, ist das aber die beste Methode: Zitat
'Im besten Fall schmeisst der AN wegen der Schikanen seinen Job fristlos und klagt dann aufgrund § 628 BGB auf Teilvergütung und Schadensersatz'Zitat Ende. Weiteres dazu hier:

http://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=64592

quote:<hr size=1 noshade>also wenn das Baugwerbe nicht einer gesonderten Regelung untersteht, kannst auch du bei einem unbefristeten Vertag nur nach den dort vereinbarten bzw. tarifvertraglichen Kündigungsfristen kündigen. <hr size=1 noshade>


Das Bauhauptgewerbe unterliegt einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei wichtigem Grund kann einem kein TV und auch kein AV nehmen.

Aber um evtl. Nachteile bei Inanspruchnahme von AlG o. ä. zu vermeiden, ist eine Klage beim Arbeitsgericht doppelt angeraten.



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"
Suum cuique (Jedem das seine) "

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