möchte schnellstmöglich kündigen - welche Frist?

13. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Roland König
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)
möchte schnellstmöglich kündigen - welche Frist?

Hallo,
ich habe ein "Luxusproblem" wenn man so will:
Ich arbeite Vollzeit 40 Stunden, bin seit fast 4 jahren in der Firma in ungekündigter Stellung als leitender Angestellter in der Produktion beschäftigt, mein Chef schätzt meine Arbeit und würde mich bestimmt nur ungerne verlieren. Nun habe ich vermutlich die Chance, mich beruflich neu zu orientieren und einen Termin für ein Vorstellungsgespräch wo die Vorzeichen bereits sehr gut aussehen. Das ganze habe ich natürlich still und heimlich hinter dem Rücken meines Chefes gemacht und wenn mir die Konditionen und der Rest in der Wunschfirma zusagen würde ich gerne den Arbeitgeber wechseln. Es ist kein Firmenkonkurrent, sondern eine ganz andere Branche.
Wie schnell könnte ich meinen mutmaßlichen neuen AG zur Verfügung stehen? Was wäre die gesetzl. Frist, die ich einhalten müßte, um die Firma zu verlassen? Ich habe hier:
http://img4web.com/view/LMZGS6/ einen Ausschnitt aus meine aktuellen Arbeitsvertrag für Euch zum Anschauen hochgeladen (§ 12), da steht was von 3 Monaten Frist- ist das nun gemeint wenn ich kündige oder mein aktueller AG? Sorry wenn ich so dumm frage, ich habe den Vertrag damals überflogen und direkt unterschrieben.
Bedanke mich im Vorraus für Antworten.




5 Antworten
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#2
 Von 
Roland König
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für Ihre schnelle Antwort. Das man aus meiner Rechtschreibung und Interpunktion kaum eine leitenden Angestellten vermuten lässt, ist mir nun auch beim Durchlesen meines verfassten Beitrages aufgefallen. Ich habe das Thema sehr zügig eröffnet, in der Hoffnung möglichst schnell eine Antwort zu bekommen. Ich bin auch recht nervös, wenn man es so ausdrücken will und bitte daher um Entschuldigung wenn mein verfasster Text inhaltlich eineige Defizite aufweist. Ausserdem besteht die Firma, der ich angehöre aus überwiegend jüngeren Menschen (wenn ich mich mit meinem ca. 35 Jahren noch dazu zählen darf).
Um mein Thema nochmal aufzugreifen:
Wie würde ein Auflösungvertrag zustande kommen? Muss ich, wenn mein AG es nicht anders erlaubt die Firma dementsprechend früher zu verlasen, auf einen Lohnanteil oder Urlaubsanspruch verzichten?

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#4
 Von 
Roland König
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ich danke Ihnen für Ihre ehrliche Antwort. Da ich meinen aktuellen AG auch sehr schätze (wie er mich), möchte ich natürlich nicht im Streit auseinandergehen - sofern ich tatsächlich einen Vertrag bei meinem potentielen neuen AG unterschrieben würde. Ich habe mich eben auch bei Bekannten anvertraut und diese teilen Ihre Meinung, das man mich evtl. nach Ende der Kündigungsfrist einstellen würde - weil ich ja bei der Bewerbung durchblicken liess das ich mich in ungekündigter Stellung befinde.
3 Monate ist demnach eine durschnittliche Kündigungsfrist und somit rechtens, wenn ich das nun alles richtig verstanden habe?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8092x hilfreich)

Die Kündigungsfrist liegt völlig im üblichen Rahmen und ist rechtmäßig.

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