Hallo zusammen!
Habe folgendes Problem:
Mir wurde nach erfolgreichem Vorstellungsgespräch 4 Tage später telefonisch eine mündliche Zusage erteilt (ohne Zeugen). Es kam einige Tage später noch zu einem weiteren Gespräch mit einem meiner damaligen Gesprächspartner und dessen Vorgestzten.
Man war sich über das Gehalt einig, Eintrittsdatum usw... ich sollte den Vertrag Anfang der kommenden Woche erhalten. Dann kam wochenanfangs anstatt des Vertrags eine telefonische Absage ohne Begründung.
Was kann man denn da machen? Wie ist die Rechtslage?
Lieben Dank schon mal im voraus
mündl. Zusage Einstellung - dann Absage
21. Dezember 2005
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Frage vom 21. Dezember 2005 | 15:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
mündl. Zusage Einstellung - dann Absage
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2005 | 16:50
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@bumblebee
gar nix kann man machen
sunbee
#2
Antwort vom 21. Dezember 2005 | 17:39
Von
Status: Schüler (477 Beiträge, 140x hilfreich)
In der geschilderten Situation kann man wirklich nichts machen.
Ich würde den AG aber ärgern und die Unkosten für Bewerbunsgespräche ersetzt verlangen, sofern er das nicht vorher ausdrücklich ausgeschlossen hat.
Und jetzt?
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