mündliche Änderung Arbeitsvertrag

14. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
lipsia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Änderung Arbeitsvertrag

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit Tarifbindung(bin kein Gewerkschaftsmitglied).Anfang Mai wurde allen Mitarbeitern die schlechte wirtschaftliche Lage der Firma erklärt und es folgte die mündliche Information dass es ab sofort keine Zuschläge für Überstunden und keine 50% Urlaubsvergütung mehr gibt. Muß ich dass so akzeptieren? Bedarf dass nicht einer Änderungskündigung meines Arbeitsvertrages?:(

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Selbstverständlich hast Du Recht, jeder Arbeitsrichter würde Euch zustimmen. Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, daß es vielen Firmen in besonderen Branchen und Gegenden sehr schlecht geht und ein sicherer Arbeitsplatz viel wert ist. Eine drohende Insolvenz würde Euch noch viel mehr schaden.
Ich empfehle in derartigen Fällen, daß alle AN zunächst zustimmen und mit der Geschäftsführung ein offenes Wort reden, wie die Situation zu verbessern ist.
Der AG müßte im Gegenzug einige Karten offenlegen und die Zusage geben, bei einer Besserung der Situation die einbehaltenen Gelder zumindest z.T.nachzuzahlen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich sag mal so:
Auf den Zug, dass es dem Unternehmen so schlecht geht und die Gehälter gekürzt werden müssen, springen die Arbeitgeber mit Begeisterung auf, auch wenn es ihrem Unternehmen sehr gut geht!!
Das ist zur Zeit allgemein üblich.Und so einfach, da ja alle Arbeitnehmer Angst um ihren Arbeitsplatz haben. Wie geht es denn dem Unternehmen wirklich, Sie wissen doch auch, wie die Auftragslage ist. Auf der Grundlage würde ich meine Entscheidung treffen.

Rechtlich gesehen stimme ich ikarus zu, beim Arbeitsgericht hat der AG schlechte Karten. Sie können auf Einhaltung des Arbeitsvertrags bestehen und der AG müßte vor dem Arbeitsgericht schon sehr gut begründen, warum er den Vertrag nicht einhalten kann( oder will?)

Wenn der AG die Arbeitsbedingungen verschlechtern will, würde ich, soweit solche Gespräche sinnvoll sind, VOR der Zustimmung mit dem AG reden und nicht danach.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@hamburgerin01: So meine ich es auch.
Vor Zustimmung sollte der AG Beweise für die schlechte Lage liefern. Die Konflikte zwischen AN und AG beruhen (wie in einer Ehe) oft auf mangelnde Gespräche.
Gruß!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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