Hallo
ich arbeite seit 6 jahren nebenbei auf geringfügiger Basis. Heute wurde mir mündlich mitgeteilt das auf meine Arbeitskraft fristlos verzichtet wird.
Meine arbeitszeitebn wurden immer nach Absprache getroffen und waren generell meist so um die 10h/woche und ansonsten bei urlaubsvertretung auch mal 2 wochen bei vollzeit am stück.
jetzt steht noch das ausgustgehalt aus, das mir erst ausgezahlt wird wenn ich den schlüssel abgegeben habe.
weiterhin habe ich als ich mich heute belesen habe auch anspruch auf bezahlten urlaub. wie errechnet er sich in meinem fall und wie könnte ich ihn auch noch rückwirkend einfordern?
mfg
h0ssa
mündliche Kündigung im 400€ job
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo, eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Siehe § 623 BGB
.
Urlaub dürfte nur noch für dieses Jahr zu fordern sein. Für die Jahre zuvor, ist er bereits verfallen (insofern es keine anderslautende vertragliche/tarifvertragliche Regelung gibt).
MfG
Dazu kommt noch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. Ende des Monats.
Auch wenn es eine mündliche Kündigung war, sofort Kündigungsschutzklage einreichen, weil ansonsten die Kündigung wirksam werden könnte.
Per Einschreiben den AG darüber informieren, daß die Kündigung nicht wirksam ist und Du Deine Arbeitskraft anbietest.
Der gesetzliche Anspruch für Urlaub sind mindestens 4 Wochen pro Jahr.
Beim Arbeitsgericht brauchst Du keinen Anwalt beim Gütetermin.
Da der AG verlieren wird (6 Jahre lassen sich auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag nachweisen), muß er auch noch die Gerichtskosten tragen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@SVielha:
Auch wenn es eine mündliche Kündigung war, sofort Kündigungsschutzklage einreichen, weil ansonsten die Kündigung wirksam werden könnte.
Wenn eine Kündigung nichtig ist, da sie die Rechtsvorschriften nicht erfüllt, kann sie auch nicht wirksam werden.
Bitte beachten Sie, sollten Sie einen Anwalt zur Güteverhandlung hinzuziehen, müssen Sie dessen Kosten, auch wenn der Arbeitgeber verliert, selber tragen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
64 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten