mündliche Kündigung im 400€ job

24. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
h0ssa
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Kündigung im 400€ job

Hallo

ich arbeite seit 6 jahren nebenbei auf geringfügiger Basis. Heute wurde mir mündlich mitgeteilt das auf meine Arbeitskraft fristlos verzichtet wird.

Meine arbeitszeitebn wurden immer nach Absprache getroffen und waren generell meist so um die 10h/woche und ansonsten bei urlaubsvertretung auch mal 2 wochen bei vollzeit am stück.

jetzt steht noch das ausgustgehalt aus, das mir erst ausgezahlt wird wenn ich den schlüssel abgegeben habe.

weiterhin habe ich als ich mich heute belesen habe auch anspruch auf bezahlten urlaub. wie errechnet er sich in meinem fall und wie könnte ich ihn auch noch rückwirkend einfordern?

mfg

h0ssa

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Hallo, eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam. Siehe § 623 BGB .

Urlaub dürfte nur noch für dieses Jahr zu fordern sein. Für die Jahre zuvor, ist er bereits verfallen (insofern es keine anderslautende vertragliche/tarifvertragliche Regelung gibt).

MfG

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#2
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 151x hilfreich)

Dazu kommt noch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. Ende des Monats.

Auch wenn es eine mündliche Kündigung war, sofort Kündigungsschutzklage einreichen, weil ansonsten die Kündigung wirksam werden könnte.

Per Einschreiben den AG darüber informieren, daß die Kündigung nicht wirksam ist und Du Deine Arbeitskraft anbietest.

Der gesetzliche Anspruch für Urlaub sind mindestens 4 Wochen pro Jahr.

Beim Arbeitsgericht brauchst Du keinen Anwalt beim Gütetermin.

Da der AG verlieren wird (6 Jahre lassen sich auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag nachweisen), muß er auch noch die Gerichtskosten tragen.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8058x hilfreich)

@SVielha:
Auch wenn es eine mündliche Kündigung war, sofort Kündigungsschutzklage einreichen, weil ansonsten die Kündigung wirksam werden könnte.

Wenn eine Kündigung nichtig ist, da sie die Rechtsvorschriften nicht erfüllt, kann sie auch nicht wirksam werden.


Bitte beachten Sie, sollten Sie einen Anwalt zur Güteverhandlung hinzuziehen, müssen Sie dessen Kosten, auch wenn der Arbeitgeber verliert, selber tragen.

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