mündliche Zusage, Mit Handschlag, fünf Minuten später ist alles nichtig

9. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nameral
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
mündliche Zusage, Mit Handschlag, fünf Minuten später ist alles nichtig

Folgendes ist mir wiederfahren.
Ich bin zur Zeit leider Sozialhilfeempfänger, da ich eine dreijährige Ausbildung auf einer Privatschule im September abgeschlossen habe.
Da meine Bewerbungen nicht fruchteten, blieb mir nur der Gang zum Sozialamt.
Mitte Dezember wurde ich auf eine Kommunale Arbeitsvermittlung aufmerksam, da die Arbeitsvermittlung vom Landkreis kommt, besteht die möglichkeit eine Förderung zu erhalten und ein halbes Jahr bis maximal einen Jahr in einen Betrieb zu arbeiten und seinen Lohn in der Zeit vom Landkreis zu beziehen.
Zu der Zeit hieß es ich solle ein "Praktikum dort machen, da ich das Glück hatte, das es sich bei der Einrichtung um eine öffentliche handelte konnte ich gemeinnützige Arbeit vom Sozialamt dort verrichten.

Anfang Januar erführ ich dann telefonisch, das ich rückwirkend zum Januar noch eingestellt werden solle und anstelle eines halben Jahres, dank meiner Schwerbehinderung ein 3/4 Jahr arbeiten könne.

Am 7. Januar rief die Leitung der Einrichtung bei meinen Sachbearbeiter bei der Komm-as an und mein dort zuständiger Arbeitsvermittler kündigte schon an, das eine Anstellung auch ein Jahr lang möglich wäre, dasselbe hat er mir dann auch noch zugesagt, als ich mich telefonisch zu einen Termin verabredete.

Der Termin war dann am 8., er besuchte mich allerdings schon auf der Arbeit und gratulierte mir vor dem Leiter und dem Betriebsratvorsitzenden per Handschlag zu meiner Arbeitsstelle und erklärte mir aöuch noch einmal, das es ein ganzes Jahr möglich ist und das er den Vertrag zuschickt.

10 Minuten nachdem mein Sachbearbeiter wieder gefahren war, rief eine Kollegin von ihm an und erklärte mir trocken, das es ihr leid täte, aber das ihre 10 Stellen die sie zu vergeben hätten alle schon weg seien und das es frühestens Anfang Mai zu einer Anstellung kommen könnte.

Meine Frage hierzu, ist das rechtlich korrekt? kann eine zusage einfach so zurückgezogen werden, oder gilt ein mündlicher Vertrag, zumahl unter Zeugen, auch für Mitarbeiter des Landkreises?
Gibt es eine Möglichkeit diesen Vertrag im Nachhinein einzuklagen und wie stehen die Chancen dafür?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

I. d. Rgl. gelten auch mündlcihe Verträge wie schriftliche. Allerdings den Beweis zu führen ohne es schriftlich zu haben wird wohl schwierig werden.

gruß

Michael

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Weitere Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrages ist, dass der Vertragspartner überhaupt berechtigt war, den Vertrag zu schließen.
Da Du von einem Sachbearbeiter, der gar nicht zu der Einrichtung gehört, redest, möchte ich das bezweifeln.

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