Hallo zusammen,
mein Befristeter Arbeitsvertrag
läuft aus, ich habe eine mündliche Zusage bekommen das dieser in einen Unbefristeten überläuft.
Jedoch noch nichts schriftlich.
Ich habe mich auch noch 2 mal vergewissert, da ich mich ja 3 Monate vorher beim Amt Arbeitssuchend melden muss, mir wurde daraufhin gesagt, ich bräuchte das nicht machen er wird verlängert.
Ist diese Aussage rechtskräftig? Kann ich dagegen vorgehen sollte es doch anders kommen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
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mündliche Zusage-Unbefristeter Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Melde dich lieber beim Arbeitsamt und informiere die, dass du eine mündliche Zusage zur Weiterbeschäftigung hast, dann kann nichts passieren. Falls der AG von der mündl. Zusage nichts mehr wissen will, dann entstehen dir wenigstens keine Nachteile beim AA.
-- Editiert HeHe am 22.09.2011 13:34
Sie müssen sich drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrags bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden! Sollten Sie weiterbeschäftigt werden, können Sie sich ja wieder abmelden. Eine mündliche Zusage hilft nicht, um eine sonst zu erwartende Sperre des AlgI abzuwenden.
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quote:
Ist diese Aussage rechtskräftig?
Theoretisch ja.
quote:
Kann ich dagegen vorgehen sollte es doch anders kommen?
Man könnte klagen, es sieht ohne jeden Beweis jedoch sehr schlecht aus zu gewinnen.
Fazit: Auf jeden Fall drei Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitssuchend melden.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Wenn die es ehrlich meinen ist eine schriftliche Bestätigung kein Problem und in 5 Minuten ausgestellt.
Denn sonst musst du dich bereits vor Arbeitslosigkeit einen Job suchen und dich bei Arbeitsamt melden.
Also gibt es keine schriftliche Bestätigung geht von Ende des Vertrags aus.
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erstmal hoffen wir doch das beste
warum sollten sie dich bewusst anlügen ?
zum zweiten ist eine verspätete "arbeitsuchendmeldung" mit einer sperrfrist von einer woche veranschlagt, also auch nicht die große katastrophe
zum dritten ist - beweisbarkeit vorausgesetzt - natürlich diese zusage verbindlich (§ 145 BGB
)
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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"
quote:
warum sollten sie dich bewusst anlügen ?
Meist darf der Schwätzer der zusagt, das nicht entscheiden. Daher ist auch die beweisbare mündliche Zusage nichts wert
Daher die Frage : warum sollten die das nicht schriftlich geben können wenn es doch stimmt
Die Woche ist zu verschmerzen, nur wenn man dann Monatelang arbeitslos ist kostet das ja auch Geld. Und wer bereits jetzt sucht ist schneller wieder in Arbeit
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