mündliche Zusage-Unbefristeter Arbeitsvertrag

22. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
mexxxx
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Zusage-Unbefristeter Arbeitsvertrag

Hallo zusammen,

mein Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus, ich habe eine mündliche Zusage bekommen das dieser in einen Unbefristeten überläuft.

Jedoch noch nichts schriftlich.

Ich habe mich auch noch 2 mal vergewissert, da ich mich ja 3 Monate vorher beim Amt Arbeitssuchend melden muss, mir wurde daraufhin gesagt, ich bräuchte das nicht machen er wird verlängert.

Ist diese Aussage rechtskräftig? Kann ich dagegen vorgehen sollte es doch anders kommen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Melde dich lieber beim Arbeitsamt und informiere die, dass du eine mündliche Zusage zur Weiterbeschäftigung hast, dann kann nichts passieren. Falls der AG von der mündl. Zusage nichts mehr wissen will, dann entstehen dir wenigstens keine Nachteile beim AA.

-- Editiert HeHe am 22.09.2011 13:34

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie müssen sich drei Monate vor Ablauf des Arbeitsvertrags bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden! Sollten Sie weiterbeschäftigt werden, können Sie sich ja wieder abmelden. Eine mündliche Zusage hilft nicht, um eine sonst zu erwartende Sperre des AlgI abzuwenden.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Ist diese Aussage rechtskräftig?

Theoretisch ja.



quote:
Kann ich dagegen vorgehen sollte es doch anders kommen?

Man könnte klagen, es sieht ohne jeden Beweis jedoch sehr schlecht aus zu gewinnen.



Fazit: Auf jeden Fall drei Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitssuchend melden.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Wenn die es ehrlich meinen ist eine schriftliche Bestätigung kein Problem und in 5 Minuten ausgestellt.

Denn sonst musst du dich bereits vor Arbeitslosigkeit einen Job suchen und dich bei Arbeitsamt melden.
Also gibt es keine schriftliche Bestätigung geht von Ende des Vertrags aus.






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#5
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)


erstmal hoffen wir doch das beste
warum sollten sie dich bewusst anlügen ?

zum zweiten ist eine verspätete "arbeitsuchendmeldung" mit einer sperrfrist von einer woche veranschlagt, also auch nicht die große katastrophe

zum dritten ist - beweisbarkeit vorausgesetzt - natürlich diese zusage verbindlich (§ 145 BGB )


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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

quote:
warum sollten sie dich bewusst anlügen ?


Meist darf der Schwätzer der zusagt, das nicht entscheiden. Daher ist auch die beweisbare mündliche Zusage nichts wert

Daher die Frage : warum sollten die das nicht schriftlich geben können wenn es doch stimmt

Die Woche ist zu verschmerzen, nur wenn man dann Monatelang arbeitslos ist kostet das ja auch Geld. Und wer bereits jetzt sucht ist schneller wieder in Arbeit



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