muss ich Feiertage nacharbeiten?

7. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Alex86123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
muss ich Feiertage nacharbeiten?

Hallo,

ich arbeite bei einer Reinigungsfirma 17 Stunden die Woche. 12 Stunden in einem Restaurant und 5 Stunden in einem Bürogebäude. Diese 5 Stunden sind je in 2 1/2 Stunden ( 2 mal die Woche) an zwei festen Tagen aufgeteilt.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe mit der Firma des Bürogebäudes 2 feste Arbitstage in der Woche ausgemacht. Nun ist es öfter vorgekommen, dass von mir verlangt wurde, die Feiertage, die an meinen beiden Arbeitstagen fielen, nach- oder vorarbeiten sollte. Ich habe heute mal meinen Chef darauf angesprochen und gesagt, dass ich keine Feiertage mehr nach- bzw. vorarbeiten werde. Er meinte dazu, dass er mit der Firma keine festne Tage, sondern lediglich 2 mal die Woche ausgemacht hat und dass ich Feiertage nacharbeiten muss. Wenn ich dies aber nicht möchte, sei es auch kein Problem, er würde eine Vertretung an den Feiertagen schicken, jedoch würden mir dann diese Feiertage nicht bezahlt werden. Ist das rechtens? Muss ich wirklich Feiertage Nacharbeiten? Wenn ja währe das ziemlich blöd, den ich nutze in meinem Urlaub auch Brückentage, um verlängerte Wochenenden zu nehmen. Wenn nun z.b. ein Feiertag auf ein Freitag fällt und ich extra Donnerstags Urlaub nehme, heißt es ja, dass ich den Freitag trotzdem nach- vor arbeiten muss und somit nützten mir die Brückentage nix :(

LG Alex

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ich teile deine Ansicht und halte es für rechtsmissbräuchlich, von dir Nacharbeit für diese Feiertage zu verlangen. Das ergibt sich daraus, das du eben fix an diesen beiden Tagen arbeitest. Kompliziert wird die Sache nur dadurch dass es hier zwei verschiedene RechtsNsprüche gibt - die Firma, in der du tatsächlich arbeitest, hat ihren Anspruch gegenüber der Reinigungsfirma und du hast einen Vertrag mit eben dieser Reinigungsfirma. Möglicherweise muss deine Reinigungsfirma tatsächlich jemanden ersatzweise in dieses Bürogebäude schicken, aber du hast gleichwohl Anspruch auf Bezahlung der Feiertage unter der Woche, an denen du eigentlich arbeitspflichtig wärest.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

quote:
Ich habe mit der Firma des Bürogebäudes 2 feste Arbitstage in der Woche ausgemacht


Du hast überhaupt kein Vertragsverhältnis mit der Firma, daher kannst du auch nichts ausmachen.

Wenn du das also nicht mit deinem Chef ausgemacht hast, hilft dir das also nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

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