nach Zeitarbeit "nur" befristete Festanstellung?

20. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
abram2
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)
nach Zeitarbeit "nur" befristete Festanstellung?

Hallo,
fiktiver Fall
Person A bekommt nach 1,5 Jahren Zeitarbeit ein Angebot für eine befristete Festanstellung (für 12 Monate) bei dem gleichen Arbeitgeber (gleiche Firma, gleiche Tätigkeit).

Müsste nicht nach spätestens 2 Jahren ein unbefirstetes AV entstehen?



Frage 2
Person A wird 2 Monate nach Festanstellung schwanger. Der zuvor abgeschlossene befristete Anstellungsvertrag läuft nur bis 31.12 des Jahres.
Kann der Person gekündigt werden (also Vertrag einfach auslafen lassen ohne zu verlängern?
Was kann Person A machen, um mögl. lange im Unternehmen zu bleiben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Zu Frage 1: die zwei Jahre beziehen sich auf den selben Arbeitgeber. Das heißt es könnte nach dem Jahr Befristung sogar noch ein weiteres Jahr folgen.

Zu Frage 2: Kündigung in der Schwangerschaft ist für den Arbeitgeber nicht so einfach möglich. Auf keinen Fall wegen der Schwangerschaft. Er wird den Vertrag also vermutlich einfach auslaufen lassen. Am längsten bleibt man in der Firma, wenn man den Vertrag bis zum Ende erfüllt.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17430 Beiträge, 6486x hilfreich)

a) Ich vermute - das wird aus der Darstellung nicht recht klar - , dass A nun eine befristete Anstellung bei der Firma hat, an die sie zuvor per Zeitarbeit ausgeliehen war. Dann ist das aber eben ein anderer Arbeitgeber und befristete Anstellung ist möglich.
b) /// Kann der Person gekündigt werden (also Vertrag einfach auslaufen lassen ohne zu verlängern?
Du vermischt in dem Satz zwei Sachverhalte: Kündigung und vertraglich festgelegte Beendigung des AV, insofern der Text in der Klammer 'kündigen' erklären soll.
Kündigung in und gar wegen Schwangerschaft ist praktisch unmöglich, von extremen Randbedingungen abgesehen, auch wenn der befristete AV eine Kündigungsmöglichkeit während der Befristung ermöglicht.
Ein Schwangerschaft ändert aber nichts daran, dass ein befristeter AV ausläuft wie vorgesehen. Erzwingen oder tricksen kann man so also nichts.

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#3
 Von 
abram2
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo,danke

mal angenommen die Person will den Festanstellungsvertrag der neuen Firma nicht unterschreiben und will bei der Zeitarbeitsfirma bleiben?

weil 1) schwanger
und 2) zielabsicht unbefristetes AV

kann es also sein, dass es für person a attraktiver sein kann zwar in der firma weiterzuarbeiten, jedoch weiterhin über die zeitarbeitsfirma ? zielabsicht unbefr. AV

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Die Firma wird die Person dann wohl versetzen, bevor die 18 Monate erreicht sind.

Oder:

Es gibt einen Tarifvertrag der eh etwas anderes als die 18 Monate regelt

Oder:

Die Person unterschreibt eine Festhaltenserklärung (dann greifen die 18 Monate auch nicht)

All das führt aber nicht zu einem unbefristeten AV beim jetzigen Kunden. Man ist dann einfach weiter bei der Zeitarbeitsfirma angestellt.

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