moin, ich bin in einer einrichtung beschäftigt die geistig schwer u. mehrfach behinderte beherbergt/pflegt/betreut etc. nun arbeite ich dort seit 5 j. u. hab mir die tage wie so oft meinen gehaltszettel (folterpapier) angesehen mir ist dabei aufgefallen das die feier/sonn/samtags sowie nachtzuschläge vor dem netto stehen sprich meiner meinung nach "mitversteuert" werden, habe von kollegen gehört das man die kohle aber "bar" bekommt, sprich das geld nicht versteuert wird.
-wie verhält es sich nun, zuschläge brutto od. netto?
-wenn es der betrieb falsch "abgerechnet" hat von wem bekomme ich meine kohle?
- an wen wende ich mich dann am besten? MAV (MitArbeiterVertretung), meinen "vorgesetzten?
thx pOtH
nachtzuschlag, feiertag / brutto od. netto?
30. August 2004
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Frage vom 30. August 2004 | 04:26
Von
Status: Lehrling (1510 Beiträge, 561x hilfreich)
nachtzuschlag, feiertag / brutto od. netto?
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#1
Antwort vom 30. August 2004 | 17:14
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 15x hilfreich)
Rechnen sie doch mal nach ob die wirklich mitversteuert werden. Stehen die denn unter steuerpflichtigen Brutto?
Und jetzt?
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