neue Arbeitsbedingungen, neuer Arbeitsvertrag....

26. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Luisle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
neue Arbeitsbedingungen, neuer Arbeitsvertrag....

Hallo,
mein Mann arbeitet seit ungefähr 10 Jahren in einer Firma. Zwischendurch hat er eine Umschulung in seinen jetzigen Beruf gemacht (ebenfalls dort), wurde aber auch vorher bereits wie ein Geselle bezahlt, weil er auch so gearbeitet hatte. Dieses Jahr wurde ihm für 2 Wochen gekündigt (witterungsbedingt, stand so auf der KÜ drauf und es stand auch drauf, dass er danach wieder eingestellt wird). -Nun hat der Arbeitgeber neue "Arbeitsbedingungen" erlassen, die rechtlich m.E. nicht so ganz ok sind (wälzt seine komplette Verantwortung auf seine Mitarbeiter ab, Eingriffe in Privatssphäre etc.). Die hat mein Mann nicht unterschrieben, daraufhin hat ihm der AG erklärt, dass er ihm dann kündigen muß. Hat er bis heute nicht getan. Gestern hat er ihm (gilt auch immer für alle anderen zwei Vollbeschäftigten, die nicht im Familienverhältnis stehen) einen neuen Arbeitsvertrag ausgehändigt (die "Arbeitsbedingungen" sollen nun Bestandteil des neuen Vertrags werden). Das bislang unbefristete Arbeitsverhältnis wird nun in ein befristetes umgewandelt, um erst mal zu erproben, ob er sich an die Arbeitsbedingungen hält. Zahlreiche Regreßansprüche des Arbeitgebers hinsichtlich des Arbeitnehmers (auf deutsch: macht der Arbeiter einen Fehler, stellt der Arbeitgeber ihm das in Rechnung, ggf. kann er sogar Schadensersatzansprüche geltend machen) sind darin geregelt und noch viele dubiose, zumindest nach meinem Empfinden, Dinge mehr... GEHT DAS ALLES SO EINFACH?
Kann er ihn zwingen, den Vertrag zu unterschreiben? Für Januar und Februar wurden von uns erhebliche Fehler in der Lohnabrechnung festgestellt (Stunden). Der Arbeitgeber weigert sich, die Abrechnungen zu korrigieren, solange mein Vertrag den neuen Vertrag nicht unterschreibt...

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

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#2
 Von 
Luisle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort - ist die "Arbeitskammer" sowas wie die "Handwerkskammer"? Mir hat neulich jemand erzählt, dass die Handwerkskammer eher Arbeitgeberlastig ist. Ich denke eigentlich auch, dass es wahrscheinlich mehr Sinn macht, direkt zum Anwalt zu marschieren und dem diesen Kram vorzulegen, um dann auch eine "rechtsverbindliche" Antwort zu bekommen. Aber ich dachte halt, vielleicht kann hier noch jemand ergänzend die Situation einschätzen. Ich persönlich denke, dass der Arbeitgeber da was durchdrücken will, das zum Teil nicht im Einklang mit der gültigen Rechtslage steht. Aber wie gesagt, mein persönlicher Eindruck...

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#3
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

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#4
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Ich rate unbedingt einen Anwalt um Rat zu fragen. Ich denke das der AG nicht das Recht zu solch dubiosen Maßnahmen hat. Schon die Witterungsbedingte Kündigung ist ein Verstoß. Wird aber heute gern gemacht um Schlechtwettergeld zu umgehen. Ist aber meines Wissens auch nicht rechtens.
Wer ein Baugewerbe hat zahlt normalerweise Winterbauumlage an die ZVK. Bei Schlechtwetter tritt diese dann mit Zahlungen ein. Diese Umlage kostet aber entsprechend, deshalb versuchen die meisten schon das Baugewerbe zu umgehen, in dem sie die Firma einfach anders bezeichnen. Teilweise ist das rechtens teilweise nicht. Die Sache ist rechtlich nicht ganz eindeutig, deshalb unbedingt Rechtsbeistand suchen. Das lohnt sich.

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#5
 Von 
Luisle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen lieben dank für eure antworten!

@heike: ich werde gleich mal versuchen, die arbeitskammer ausfindig zu machen - wobei ich mich nicht erinnern kann, jemals diesbezüglich was auf der abrechnung meines mannes erkannt zu haben :-(

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#6
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

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#7
 Von 
Luisle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@heike:
ich kann diese arbeitskammer für baden-württemberg nicht finden. habe jetzt leider nur das saarland gefunden :-(

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Aber die Saarländer müßten doch wissen, wie man die Baden-Württemberger erreicht? Ein Anruf da ist wahrscheinlich billiger als die Auskunft;).

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#9
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-461
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 355x hilfreich)

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#11
 Von 
Luisle
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Heike:
Du brauchst Dich nicht dafür zu entschuldigen, kannst ja nichts dafür. -Ich bedanke mich jedenfalls ganz herzlich für die Hilfe!

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