neue Pflichten des Arbeitgebers?

12. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Vilya
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
neue Pflichten des Arbeitgebers?

Hallo an alle,

Eine Kollegin hat mir heute gesagt, dass ab 01.01.2010 der Arbeitgeber verpflichtet sei, einen gerigfügig Beschäftigten regelmäßig zu fragen, ob dieser nicht noch einer weiteren geringfügigen Beschäftigung nachgeht.

Stimmt das?

Ich habe da bisher jedenfalls noch nie was von gehört.
Also dass man nur einem 400€-Job nachgehen darf der pauschal versteuert wird, ist mir klar, aber dass der AG dazu verpflichtet ist dies auch noch regelmäßig zu erfragen wäre mir neu?!

Schöne Grüße
Vilya

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Fragen Sie doch mal die Kollegin, woher sie die Info hat.



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" Don`t feed trolls"

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

regelmäßig = täglich, wöchentlich, monatlich .... ?
nachrichten vom klo, möchte ich meinen

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
schorlepower
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Vilya,

also verpflichtet ist der AG dazu nicht.
Aber er tut wahrscheinlich trotzdem gut daran, diese Angaben beim AN "regelmäßig" abzufrragen. Dann ist der AG auf der sicheren Seite, falls der AN doch noch einen zweiten Minijob annimmt und dann über 400 Euro kommt. Denn dann würden Steuern fällig werden, die geg. der AG nachzuzahlen hätte.

Unter regelmäßig würde ich 1-2 mal pro Jahr verstehen.

Gruß schorlepower

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#4
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

auch die einhaltung des arbeitszeitgesetzes ist pflicht des "hauptarbeitgebers"
wobei arbeitszeiten haupt- und nebenjob zusammengezählt werden

und wenn man bedenkt, daß bei verstössen theoretisch bußgelder fällig werden können, liegt es auch deswegen im interesse des AG, von nebenjobs zu erfahren....

von vorteil ist eine mitteilungspflicht im arbeitsvertrag zu vereinbaren
was den AN in "bringschuld" setzt

daß der AG hier aktiv immer mal wieder nachfragen sollen muß, wäre mir neu.....

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#5
 Von 
Vilya
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

So habe ich mir das auch schon gedacht.

Werde es morgen mal auf den Tisch legen und gegebenfalls nach Beweisen fragen :-)


Zur Erklärung: Das ganze betrifft mich eigentlich nicht, wollte das nur interessehalber wissen!

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Gruß Vilya

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