Hallo an alle,
Eine Kollegin hat mir heute gesagt, dass ab 01.01.2010 der Arbeitgeber verpflichtet sei, einen gerigfügig Beschäftigten regelmäßig zu fragen, ob dieser nicht noch einer weiteren geringfügigen Beschäftigung nachgeht.
Stimmt das?
Ich habe da bisher jedenfalls noch nie was von gehört.
Also dass man nur einem 400€-Job nachgehen darf der pauschal versteuert wird, ist mir klar, aber dass der AG dazu verpflichtet ist dies auch noch regelmäßig
zu erfragen wäre mir neu?!
Schöne Grüße
Vilya
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neue Pflichten des Arbeitgebers?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Fragen Sie doch mal die Kollegin, woher sie die Info hat.
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" Don`t feed trolls"
regelmäßig = täglich, wöchentlich, monatlich .... ?
nachrichten vom klo, möchte ich meinen
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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Hallo Vilya,
also verpflichtet ist der AG dazu nicht.
Aber er tut wahrscheinlich trotzdem gut daran, diese Angaben beim AN "regelmäßig" abzufrragen. Dann ist der AG auf der sicheren Seite, falls der AN doch noch einen zweiten Minijob annimmt und dann über 400 Euro kommt. Denn dann würden Steuern fällig werden, die geg. der AG nachzuzahlen hätte.
Unter regelmäßig würde ich 1-2 mal pro Jahr verstehen.
Gruß schorlepower
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auch die einhaltung des arbeitszeitgesetzes ist pflicht des "hauptarbeitgebers"
wobei arbeitszeiten haupt- und nebenjob zusammengezählt werden
und wenn man bedenkt, daß bei verstössen theoretisch bußgelder fällig werden können, liegt es auch deswegen im interesse des AG, von nebenjobs zu erfahren....
von vorteil ist eine mitteilungspflicht im arbeitsvertrag zu vereinbaren
was den AN in "bringschuld" setzt
daß der AG hier aktiv immer mal wieder nachfragen sollen muß, wäre mir neu.....
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So habe ich mir das auch schon gedacht.
Werde es morgen mal auf den Tisch legen und gegebenfalls nach Beweisen fragen :-)
Zur Erklärung: Das ganze betrifft mich eigentlich nicht, wollte das nur interessehalber wissen!
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Gruß Vilya
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