neue Stelle vor Antritt kündigen

25. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
hazitate
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
neue Stelle vor Antritt kündigen

Liebe Community.

Nehmen wir an A hat zum 1.1.2015 einen neuen Job gefunden und den Arbeitsvertrag auch schon unterschrieben. Im Vertrag wird während der Probezeit eine 4wöchige Kündigungsfrist zum Monatsende fixiert. Ausschlusskriterien, dass vor Dienstbeginn nicht gekündigt werden darf, sind im Vertrag nicht enthalten.

Nun hat A aber eine bessere Alternative gefunden (bessere Bezahlung, näher zum Wohnort), welche er auch zum 1.1.2015 beginnen könnte. Wenn A jetzt mindestens 4 Wochen vor dem 1.1.2015 Stelle 1 kündigen würde, müsste er diese dann auch nicht mehr antreten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Kündigung dürfte hier möglich sein.
Ausführlich dazu:
https://www.das.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/arbeitssuche/kuendigung-vor-arbeitsantritt.aspx

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

eine Kündigung kommt hier kaum in Betracht, da das Arbeitsverhältnis noch nicht begonnen hat. Es besteht lediglich ein Vertrag.

Wenn Sie es so machen wollten, müssten Sie vom Vertrag zurücktreten. Die gegenseitig gewährten Leistungen müssten rückabgewickelt werden. Diese Leistungen sind nicht entstanden - also gibts nichts rückabzuwickeln.

Gibt der Vertrag nichts darüber her, ob Sie ein Schadenersatz bei Nichtantritt der Arbeit trift, wird kaum ein Schadenersatz gegen Sie durchzusetzen sein.



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#3
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Ausschlusskriterien, dass vor Dienstbeginn nicht gekündigt (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer) werden darf, sind im Vertrag nicht enthalten.


quote:
Wenn A jetzt [color=red]mindestens[/color] 4 Wochen vor dem 1.1.2015 Stelle 1 kündigen (Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer) würde, müsste er diese dann auch nicht mehr antreten?


quote:
Im Vertrag wird während der Probezeit eine 4wöchige Kündigungsfrist zum Monatsende fixiert.


insofern beantwortet sich die frage von selbst


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@Blaki, kleine Korrektur, das Arbeitsrecht kennt in dem Fall keinen Rücktritt. Hier muß das Arbeitsverhältnis (auch vor Beginn) gekündigt werden.

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