Hallo,
habe folgendes problem. Habe mich beim öffentlichen Dienst um eine stelle beworben. Bin schwerbehindert. Habe diese Stelle bekommen, obwohl ein interner Mitarbeiter sich auch beworben hatte. Habe eine mündliche Zusage bekommen. Nun habe ich schrifltich Bescheid bekommen, dass ich nun doch nicht eingestellt werden kann, da der andere interne Bewerber einer Neueinstellung vorgezogen werden muss. Wieso? Er war ja in meiner Vorstellungsrunde dabei und ich hatte die Zusage. Wer weiss was darüber? Bitte um Antwort.
LG die zaubermaus
neueinstellung
24. Januar 2009
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Frage vom 24. Januar 2009 | 19:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
neueinstellung
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#1
Antwort vom 24. Januar 2009 | 19:37
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2000x hilfreich)
>>> "da der andere interne Bewerber einer Neueinstellung vorgezogen werden muss. Wieso?"
Diese Frage kann dir nur der Betrieb beantworten. Vielleicht gibt es eine entsprechende BV mit dem BR?
#2
Antwort vom 26. Januar 2009 | 17:06
Von
Status: Schüler (280 Beiträge, 48x hilfreich)
Ein Vertragsschluss kann grds. auch mündlich erfolgen, wobei sich ggf. das Problem der Beweisbarkeit stellt. Selbst wenn dies gelingen würde, besteht seitens des Arbeitgebers die Möglichkeit des Kündigungsausspruchs.
Warum von der Zusage Abstand genommen wurde, lässt sich evtl. durch einen Anruf klären. Evtl. hat der Betriebsrat / Personalrat der Einstellung nicht zugestímmt.
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