neuer AG in Elternzeit

7. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kathi111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
neuer AG in Elternzeit

Hallo, ich hab ein paar Fragen zu meiner Situation.

Habe bei meinem AG 2 Jahre Elternzeit beantragt und genehmigt bekommen. Das erste Jahr ist nun vorbei und ich habe mich entschlossen wieder in Teilzeit arbeiten zu gehen, aus finanziellen Gründen aber auch um mal wieder aus dem Haus zu kommen. Beim alten AG hab ich nachgefragt ob ich wieder kommen kann für ein paar Stunden, allerdings viel zu kurzfristig. Jetzt haben die angeblich jemand neues für mich eingestellt und haben derzeit keine Beschäftigung für mich. Diese "Absage" war nicht schlimm da ich eigentlich eh nicht mehr dahin wollte, hätte mir dann sowieso 2011 was neues gesucht, da der Fahrtweg sich für Teilzeit wenig rentiert hätte. Wäre also sowas wie ne Notlösung für mich gewesen.
In drei Tagen habe ich aber ein persönliches Gespräch bei meinem AG der mir die Situation erklären will und wissen will wie es den weiter geht, nur das weiß ich ja selber noch nicht.

Ich habe seit der Absage natürlich schon mal Bewerbungen abgeschickt und habe schon in zwei Tagen ein Vorstellungsgespräch (ein paar Meter von meiner Wohnung entfernt, wäre also mehr als perfekt)

So,...was erzähle ich meinem "alten" AG und was dem vielleicht "Neuen"?
Sag ich dem "alten" AG dass ich mich bereits beworben habe oder geht ihn das nix an? Was ist klüger? Bin auch mal gespannt was er mir anbietet? Mit irgendeinem Vorschlag muss er doch kommen, oder?

Darf ich unter EInhaltung der Frist kündigen falls mich der "Neue" AG will? Habe ich überhaupt eine Kündigungsfrist in Elternzeit?

So viele Fragen, ich weiß. Fest steht jedenfalls dass ich keinesfalls mehr zum "Alten" AG möchte und hoffe dass der "Neue" AG mich möchte.



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

du willst von deinem recht gebrauch machen, in der elternzeit teilzeit arbeiten zu gehen. dein AG hat dir erklärt, dass das bei ihm nicht möglich ist. also fragst du ihn um zustimmung, bei einem anderen AG für die zeit der elternzeit einen tz-job anzunehmen. das wird er dir kaum verwehren können, wenn er selber ncihts für dich hat.
dein stamm-av bei deinem AG ist davon nicht betroffen - du behältst ein rückkehrrecht. eine andere sache ist es, dem AG ggf. mitzuteilen, dass man am ende der elternzeit nicht zurückkehren wird. dann kann er disponieren.

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"... nach bestem Wissen :) .
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