Guten Morgen,
am 15.09 wurde mit Arbeitnehmer A ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn zum 1.1.2023 geschlossen. Der Vertrag beinhaltet keine Probezeit.
Arbeitnehmer A ist dann am nachweislich am 15.10 akut schwer erkrankt (zum Vertragsabschluss bestand nachvollziehbar keine Kenntnis über die Erkrankung). Da A nun am 01.01. seine Arbeit nicht antreten kann übernimmt nach meiner Recherche für 4 Wochen die Krankenkasse das Krankengeld. Ist nach Ablauf der 4 Wochen der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ? Kann der A gekündigt werden ? Wie kann A seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten ?
neuer Arbeitnehmer langfristig erkrankt vor Arbeitsbeginn
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Von was lebt A denn im Moment? Bekommt er Entgeltfortzahlung vom alten Arbeitgeber und ab ca. Dezember Krankengeld? Das würde das auch im Januar weiterhin laufen, auch im Fall3 einer Kündigung.
Wenn A derzeit allerdings kein Krankengeld bekommt (Student, Hausfrau,...), dann könnte es kompliziert werden. Ich glaube für die Krankengeldzahlung in den ersten vier Wochen müsste das Arbeitsverhältnis zunächst angetreten werden.
Er ist noch kein AN, jedenfalls nicht für den neuen AG ab 1.1.23.ZitatArbeitnehmer A ist dann am nachweislich am 15.10 akut schwer erkrankt :
Er kann den AV jetzt zeitnah selbst kündigen, wenn die Erkrankung länger dauert. (Eigenkündigung vor Arbeitsbeginn). Es könnte auch ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden.ZitatKann der A gekündigt werden ? :
Das wäre mir neu.Zitatfür 4 Wochen die Krankenkasse das Krankengeld. :
Nein.ZitatIst nach Ablauf der 4 Wochen der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ? :
Entweder mit Krankengeld und/oder mit ALG2 vom JC.ZitatWie kann A seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten ? :
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Potentieller Arbeitnehmer A ist aktuell noch Teilzeit beschäftigt und erhält hier dann ab Mitte Dezember Krankengeld. Diese Teilzeitbeschäftigung läuft weiter.
Der AN A ist seit 15.10. arbeitsunfähig erkrankt. A erhält ab 15.10. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen.ZitatPotentieller Arbeitnehmer A ist aktuell noch Teilzeit beschäftigt :
Nach meiner Rechnung enden die 6 Wochen am 26.11. Danach zahlt die KK Krankengeld. Dieses bis max. 72 Wochen.
Ja, gut. A ist also kein potentieller AN , sondern weiterhin beim jetzigen AG beschäftigt, leider erkrankt.ZitatDiese Teilzeitbeschäftigung läuft weiter. :
Was hat das mit dem neuen Arbeitsvertrag ab 1.1. zu tun?
Bei Fortdauer der Erkrankung bis in 2023 hinein kann A dort nicht mit der Arbeit beginnen.
A kann dort (jetzt) aus wichtigem Grund vor Arbeitsbeginn kündigen oder mit dem AG einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.
Der neue AG ab 1.1. zahlt gar nichts für A.
Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes kann A
- als Ergänzung zum Krankengeld ALG 2 vom JC erhalten.
- oder evtl. zum Krankengeld ergänzend Wohngeld nach Wohngeldgesetz.
- oder, falls die TZ-Beschäftigung eine sv-pflichtige ist, zum Krankengeld evtl. auch ALG1 erhalten.
Also bin ich als Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet ?Obwohl ich mit A einen Arbeitsvertrag zum 1.1. geschlossen habe? Was wenn A einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt?
Welche Rolle das weitere Beschäftigungsverhältnis von A spielt verstehe ich nun nicht
Nein. Denn A kann vermutlich ab 1.1. nicht mit seiner Arbeit beginnen, deshalb auch keinen Lohn erhalten.ZitatAlso bin ich als Arbeitgeber nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet :
Was meinst du? Die TZ- Beschäftigung?ZitatWelche Rolle das weitere Beschäftigungsverhältnis von A spielt verstehe ich nun nicht :
A kann vor Arbeitsbeginn selbst kündigen. Du kannst in Kenntnis der Unmöglichkeit des Arbeitsbeginns den Vertrag auch kündigen.ZitatWas wenn A einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt? :
Nach eigner Recherche ist A berechtigt Krankengeld von der KK zu erhalten und nach 4 Wochen Lohnfortzahlung durch den neuen AG
Ich verstehe deine Recherche noch nicht ganz. Das mit dem Krankengeld ist klar.
Du musst dem A ab 1.2.23 für 6 Wochen LFZ leisten?Zitatist A berechtigt Krankengeld von der KK zu erhalten und nach 4 Wochen Lohnfortzahlung durch den neuen AG :
Wo steht das ?
Was spricht denn dagegen, den Arbeitsvertrag zu kündigen?
wirdwerden
ZitatWas spricht denn dagegen, den Arbeitsvertrag zu kündigen? :
Mit welcher Begründung? A könnte ggf. Im Frühjahr wieder arbeitsfähig werden.
Die grundsätzliche Frage ist doch ist Arbeitnehmer A über Krankengeld abgesichert oder zählt die neue Beschäftigung (auch wenn sie zum vereinbarten Termin aus Gründen der Arbeitsunfähigkeit nicht angetreten werden kann) nicht als sozialversicherungspflichtige Tätigkeit?
Man muss keine Begründung geben. Und falls er irgendwann wieder zur Verfügung steht, kann man ja einen neuen Arbeitsvertrag anbieten.
wirdwerden
Tja, eben hast du doch erklärt, dass deine Recherche ergab, dass du für A LFZ leisten musst, obwohl... A seinen neuen Job am 1.1. gar nicht antreten kann.ZitatDie grundsätzliche Frage ist doch :
Vollkommen unbekannt ist, wann und ob A wieder erwerbstätig sein kann.
Wenn A langfristig erkrankt bleibt, zahlt die KK nach der LFZ ab der 11. Woche wieder Krankengeld. Damit ist der LU von A gesichert.
Ich hab nun auch recherchiert.
Du als AG hast dann einen untätigen vertraglich gebundenen AN in deinem Unternehmen. Den AN kannst du *behalten*, den könntest du auch kündigen...oder einen Aufh-Vertrag schließen...kommt wieder drauf an.
Ob A selbst seinen bisherigen Job zum 31.12. schon gekündigt hat, weiß man hier nicht. Evtl. tut er es gar nicht?
Zitatam 15.09 wurde mit Arbeitnehmer A ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn zum 1.1.2023 geschlossen. :
Ist A beim selben Arbeitgeber teilzeitbeschäftigt? Wieso läuft die TZ weiter, wenn er Vollzeit arbeitet? Alles sehr wirr.ZitatPotentieller Arbeitnehmer A ist aktuell noch Teilzeit beschäftigt und erhält hier dann ab Mitte Dezember Krankengeld. Diese Teilzeitbeschäftigung läuft weiter. :
ZitatIst A beim selben Arbeitgeber teilzeitbeschäftigt? Wieso läuft die TZ weiter, wenn er Vollzeit arbeitet? Alles sehr wirr. :
Ich habe nie gesagt, daß er Vollzeit arbeiten soll.
Problem ist der potentielle Arbeitnehmer ist herausragend qualifiziert und daher wünschenswert eine Lösung zu finden die beiden AG und AN gerecht wird.
Ungern würde ich eine Arbeitnehmer der extra seine vorherige Stelle gekündigt hat um in meinem Betrieb zu arbeiten auf der Straße stehen lassen. Schon gar nicht in einer Notlage.
Auch wenn das hier ein Rechtsforum ist es gibt dennoch etwas Mitmenschlichkeit.
Die Sachlage scheint dennoch etwas unklar. Ich erhalte unterschiedliche Meinungen zu dem Thema.
Ist der Arbeitnehmer in dem obengenannten Fall berechtigt Krankengeld vom seiner Krankenkasse zu erhalten oder nicht ?
Immerhin lesen wir jetzt, dass A seine Stelle bereits gekündigt hat. Danke für diese späte Info.ZitatUngern würde ich eine Arbeitnehmer der extra seine vorherige Stelle gekündigt hat um in meinem Betrieb zu arbeiten auf der Straße stehen lassen. :
A wird nicht im Regen und nicht auf der Straße stehen. Er bezieht jetzt LFZ vom jetzigen AG, dann KK-Krankengeld, dann LFZ von dir, dann Krankengeld... oder eben dann Lohn/Gehalt, falls er arbeitsfähig sein sollte.
Statt Regen gibts dann dazu bei Bedarf Ergänzungsleistungen wie Wohngeld oder ALG2, das wurde schon genannt.
Von einer Notlage des A ist hier seit 4.11. nichts zu lesen. Dass A schwer erkrankt ist, steht schon im EP. A ist aber abgesichert, denn der Sozial-und Rechtsstaat hat in seiner Gesetzgebung genügend Mitmenschlichkeit verankert.ZitatSchon gar nicht in einer Notlage. :
Das ist ein Charaktermerkmal des Meinungs-und Diskusssionsforums. Und es liegt vermutlich auch an deiner lückenhaften Schilderung und fehlenden Antworten auf Fragen.ZitatIch erhalte unterschiedliche Meinungen zu dem Thema. :
Ja. Ich meine, das war nie unklar.ZitatIst der Arbeitnehmer in dem obengenannten Fall berechtigt Krankengeld vom seiner Krankenkasse zu erhalten oder nicht ? :
Oder:
Frag einen Anwalt.
Wenn man den Sachverhalt mit allen Fakten verständlich dargestellt hätte, wären die Antworten auch klarer.ZitatDie Sachlage scheint dennoch etwas unklar. Ich erhalte unterschiedliche Meinungen zu dem Thema. :
Google hätte geholfen ... https://www.haufe.de/personal/entgelt/meldungen-bei-erkrankung-vor-beginn-der-beschaeftigung_78_561612.htmlZitatDa A nun am 01.01. seine Arbeit nicht antreten kann übernimmt nach meiner Recherche für 4 Wochen die Krankenkasse das Krankengeld. :
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