Hallo- Ich würde gern Fragen worauf man beim Abschluss eines (neuen) Arbeitsvertrags achten muss.
Zunächst kurz folgender Sachverhalt:
Man(n) arbeitet seit ca. 25 Jahren bei einer Firma als Facharbeiter ohne irgendeinen (befristeten) Arbeitsvertrag abgeschlossen zu haben - Die Firma will jedoch jetzt für die Arbeiter neue Arbeitsverträge abschließen.
Worauf muss man hierbei achten ?? Insb. mit Rücksicht auf das Kündigungsrecht, dass nach 25 Jahren arbeit sehr eingeschränkt ist. - Übernimmt man die 25 Jahre in den neuen Arbeitsvertrag, oder gilt man mit Eintritt in den neuer Arbeitsvertrag als "neuer Mitarbeiter" ???
Worauf muss man noch achten ???
Bin für Beiträge sehr dankbar !
-- Editiert von krafti am 09.04.2008 14:58:23
neuer Arbeitsvertrag -
Man sollte insgesamt darauf achten, dass man durch den neuen Arbeitsvertrag nicht schlechter gestellt ist.
Der ursprüngliche Einstellungstermin sollte im Arbeitsvertrag genannt sein.
Eine spezielle Einschränkung des Kündigungsrechtes nach 25 Jahren gibt es allerdings nicht. Der Kündigungsschutz hat nur wenig mit der Betriebszugehörigkeit zu tun.
wenn der 'neue' av nur fixiert, was ohnehin sache ist, ist alles in ordnung. wenn man euch neue bedingungen unterjubeln will: vorsicht. dann aber den vorliegenden text genau prüfen (lassen). ihr habt resp. du hast einen vertrag, der durch die jahrelange praxis konkretisiert ist, auch wenn er nicht schriftlich gefasst ist , wie es das nachweisgesetz eigentlich fordert. schriftlichkeit ist aber nicht die bedingung dafür, dass der vertrag überhaupt gilt. (anders bei der kündigung: da ist die schriftform vorausssetzung für die gültigkeit)
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danke euch erstmal -
...heisst dass, das die über 25 jährige betriebszugehörigkeit nicht durch den neuen av "ausgeblendet" wird ?
die langjährige betriegszugehörigkeit hat glaub ich nämlich auch auswirkungen auf die kündigungsfrist und was glaub ich noch wichtiger ist die abfindung ?????
wie verhält es sich hiermit ??
Und jetzt?
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