Folgender Fall:
Der Arbeitgeber (AG) befindet sich in der Insolvenz. Der Arbeitnehmer (AN) möchte eigentlich im Betrieb bleiben hat sich aber wegen event. bevorstehender Arbeitslosigkeit alternativ auch nach einem neuen Job umgesehen.
Der AN hat ein Interessantes Angebot bekommen und da die alte Stelle auf der Kippe steht den Arbeitsvertrag in der neuen Firma unterschrieben. Dort soll er zum 08.06.09 anfangen. Ob die alte Firma bestehen bleibt entscheidet sich am 18.05.09.
Der AN will in der alten Firma bleiben und hat den Arbeitsvertrag in der neuen Firma nur als Notlösung unterschrieben....
--- Soviel zur Vorgeschichte !
Angenommen, die alte Firma bleibt bestehen... wie kommt der AN aus dem Arbeitsvertrag mit dem neuen AG wieder raus ?
Vertraglich ist eine Probezeit von 6 Monaten mit beidseitiger Kündigungsfrist von 2 Wochen vereinbart.
Wie verhält man sich hier am besten ? Kann man den Vertrag schon vorab Kündigen, oder muss man theoretisch den 1. Tag antreten und dann kündigen ??
Wer kann hier weiterhelfen ?? Der neue Arbeitsvertrag wurde in der letzten Woche unterschrieben... Gibt es hier vielleicht sogar auch ein Widerrufsrecht ?
Für Antworten u. Hilfe bin ich dankbar.
-----------------
"**th.ov.*online**
Mail: log_managing@bossmail.de"
-- Editiert am 04.05.2009 23:20
neuer Arbeitsvertrag / Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... es kommt darauf an: u.U. ist vertraglich eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen - wenn nein, steht dem nichts entgegen. gleichwohl geht sich das von den fristen her, die du genannt hast, nicht perfekt auf.
Wie ist das mit den Fristen gemeint ? Mit meiner Kündigungsfrist wäre es theoretisch kein Problem, da sich der AG in der Insolvenz befindet und der Verwalter nach Rücksprache einen Aufhebungsvertrag schreiben würde.
Die genannte Klausel im Vertrag gibt es glaub ich nicht, ich prüfe das im Mittag.
a) Wie genau kündigen, wenn es kieine gibt ??
b) Was, wenn es sie doch gibt ??? Am ersten Tag gleich wieder kündigen ??
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
zu a) Eine ganz normale Kündigung schreiben unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Wochen (@blaubär49: Zwischen dem 18.05 und dem 08.06. liegen 3 Wochen, so dass die Einhaltung der Kündigungsfrist kein Problem sein sollte).
zu b) Wenn es die Klausel gibt, dann sollte ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Normalerweise ist ein AG nicht daran interessiert, dass ein neuer AN anfängt und direkt eine Kündigung abgibt, aber dann noch 2 Wochen beschäftigt werden muss.
!!! Korrektur, das neue Arbeitsverhältnis beginnt bereits zum 01.06.09 !!!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten