neuer Mitarbeiter ab 01.04. Starttermin verschiebar wg. Corona und damit verbundenem Homeoffice

18. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chrissini
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
neuer Mitarbeiter ab 01.04. Starttermin verschiebar wg. Corona und damit verbundenem Homeoffice

Hallo liebe Community,

bei uns fängt ab 01.04. ein neuer Mitarbeiter an. Jetzt haben wir aufgrund von Corona unsere Mitarbeiter alle ins Homeoffice geschickt und das Büro ist aktuell nicht besetzt. Das heißt auch das eine Einarbeitung nicht möglich ist.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt den Starttermin auf den 01.05. zu schieben bzw. gibt es in solchen Sonderfällen rechtliche Ausnahmeregelungen?

Besten dank schon mal für die Antworten.

Grüsse
Christian

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Wenn der Vertrag als Beginn den 01.04 hat, dann ist das so. Ohne Zustimmung des AN ist eine Verschiebung hier erstmal nicht möglich. Es wäre im übrigen auch kein guter Start für das Arbeitsverhältnis wenn man ihn quasi erstmal rechtlich auf die Füße tritt.

Der beste Weg ist der Dialog mit dem AN, ob er bereit wäre den Starttermin nach hinten zu verschieben. Je nach Situation kann man hier evtl. einen finanziellen Ausgleich schaffen der nicht so groß ist wie das Gehalt.

Andere Möglichkeit wäre die Kündigung am ersten Tag, womit er nur zwei Wochen beschäftigt wäre und dann zum 01.05 wieder einstellen. Aber ob der AN sich darauf einlässt ist eine andere Frage.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Chrissini):
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt den Starttermin auf den 01.05. zu schieben

In dem man als Arbeitgeber sein Direktionsrecht nutzt und ihm mitteilt, das er vor dem 01.05 nicht erscheinen muss.

Entbindet nur nicht von der Pflicht zur Lohnzahlung



Zitat (von Chrissini):
bzw. gibt es in solchen Sonderfällen rechtliche Ausnahmeregelungen?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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