Hallo,
ich bin verzweifelt!!!
Ich habe mich selbständig gemacht und mit meinen Ersparnissen und einem Kredit ein kleines Geschäft mit Textilien eröffnet.
Da ich ab und zu auf Messen bin und dort mich über die neuesten Trends informiere, benötige ich eine Aushilfskraft (Minijob)für meinen Laden.
Bisher habe ich ALG II erhalten, da ich noch keinen Gewinn erwirtschaftet habe. Der Gewinn ist nun so minimal, dass ich damit noch nicht meinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Das Geschäft zu schliessen für eine gewisse Zeit wäre nicht sinnvoll, da die Kunden wegblieben.
Wie ich von einem Freund erfahren habe, muss für ein Minijobber oder kurzfr. Beschäftigten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle gewährt werden und es gibt auch einen Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Zudem kommt zum Gehalt noch eine 30 prozentige Pauschalabgabe und die Beiträge für die Berufsgenossenschaft.
Ich weiss nicht, wie ich das alles bezahlen soll!
Gibt es für Mini-Unternehmen keine Ausnahmeregelung, damit diese auf sicheren Beinen stehen und später Arbeitsplätze schaffen können?
Mir ist es als Unternehmer auch wichtig, dass AN fair behandelt werden. Aber eine Gleichbehandlung von Minijobbern und Vollzeitkräften ruiniert kleine Unternehmen, die am Anfang stehen und erst Kunden gewinnen müssen. Bzw. in die entsprechende Gewinnzone gelangen.
Auf eine Antwort freue ich mich
neues Unternehmen Minijobber
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo, da bist du hier eigentlich im falschen Forum. Es gibt Arbeitgeberzuschüsse a) für Leute mit Vermittlungshindernissen und b) auch für neu geründete Unternehmen. Aber da wissen die im Sozialrecht-Forum sicher mehr dazu.
MfG
sorry,
und vielen Dank für eine schnelle Antwort.
Habe im Forum für Sozialrecht dieselbe Frage gestellt und hoffe auf eine nützliche Antwort für kleine Unternehmen, die am Anfang sehr zerbrechlich sind.
Neue Arbeitsplätze zu schaffen, ist in Deutschland nicht einfach.
Zusammen für eine bessere Umwelt.
Schönen Sonntag Abend
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Schau mal <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html">hier. (klicken)</a> bei den §§ 217 bis 227. Ich weiß allerdings nicht, ob das auch für 400-€-Kräfte gilt oder nur für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Und jetzt?
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