Hallo zusammen,
hat man einen Anspruch auf Auszahlung der Urlaubstage, nachdem man die Ausbildung beendet und noch 6 Urlaubstage über hat?
Der Personalchef des Ausbildungsbetriebes meinte, dass es keinen Anspruch gäbe, da ein Anspruch einer solchen Auszahlung schon mit dem ausbezahlten Urlaubsgeld abgegolten wäre... Stimmt das oder hat man tatsächlich einen Anspruch auf Aus- /Bezahlung des nicht genommenen Urlaubs? Vielleicht kann mir auch jemand die passenden Normen dazu nennen... Vielen Dank
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nicht genommene Urlaubstage auszahlen?
8. Juli 2011
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Frage vom 8. Juli 2011 | 08:56
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 102x hilfreich)
nicht genommene Urlaubstage auszahlen?
#1
Antwort vom 8. Juli 2011 | 09:24
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Der Personalchef hat Ihnen Blödsinn erzählt. Das Urlaubsgeld hat nichts mit der Abgeltung von Urlaub zu tun.
Rechtsgrundlage Ihrer Forderung ist:
Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
....
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Das Bundesurlaubsgesetz gilt auch für Azubis.
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#2
Antwort vom 8. Juli 2011 | 10:14
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 102x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen.
Schönes Wochenende...
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#3
Antwort vom 8. Juli 2011 | 10:27
Von
Status: Unbeschreiblich (42745 Beiträge, 14778x hilfreich)
Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob der Azubi den Urlaub wirklich nicht vorher nehmen konnte. Siehe Abs. 4 des zitierten Gesetzes.
wirdwerden
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#4
Antwort vom 8. Juli 2011 | 11:35
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2540x hilfreich)
quote:
Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob der Azubi den Urlaub wirklich nicht vorher nehmen konnte.
Muss man die Aussage verstehen? Geht das in die Richtung "vielleicht wollte der AN gar keinen Urlaub nehmen"?
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