"normaler" Arbeitsvertrag & Arbeitnehmerüberlassung

13. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Daniel Evers
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
"normaler" Arbeitsvertrag & Arbeitnehmerüberlassung

Hallo zusammen,

ich habe einen "normalen" Arbeitsvertrag und arbeite in bei einer Ingenieurberatung (Innovations- und Technologieberatung). In der Vergangenheit habe ich auf Werkvertragbasis bei diversen Kunden erfolgreich gearbeitet. Mein Arbeitsvertrag sieht keine Arbeitnehmerüberlassung vor. Nun bietet mir mein Arbeitgeber ausschließlich neue Projekte an die sich lediglich in Arbeitnehmerüberlassung durchführen lassen. Muss nun mein Arbeitsvertrag angepasst werden? Was gibt es dabei zu beachten?

PS: Ich bin mit meinen momentanen Gehalt eh nicht zufrieden, daher könnte ich so evtl. eine Gehaltsanpassung durchsetzten.

Viele Grüße!

-- Editier von Daniel Evers am 13.06.2015 21:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// ... neue Projekte an die sich lediglich in Arbeitnehmerüberlassung durchführen lassen

Bist du sicher, dass "Arbeitnehmerüberlassung" hier tatsächlich Thema ist? Es wäre dann AÜ, wenn du bei der anderen Firma voll in den Betrieb integriert wärest, mit Weisungsrecht usf. Oder ist es so, dass du zum Zwecke der Beratung von deinem AG zu der jeweiligen Firma entsendet wirst?
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmer%C3%BCberlassung

/// ... könnte ich so evtl. eine Gehaltsanpassung durchsetzten.

Ich sehe nicht, wie du mit dem Vorwurf, dass dein AG gegen das AÜG verstößt, ein besseres Gehalt aushandeln willst. Da gibt es gewiss bessere Strategien.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daniel Evers
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Blaubär,

danke für deine Antwort. Ja es ist tatsächlich AÜ. Mein Chef hat ausdrücklich gesagt, dass es sich bei dem "Projekt" um AÜ handelt und ihm ist auch bewußt, dass ich AÜ eigentlich nicht machen will und er hat auch Verständnis dafür. Wie gesagt, es häufen sich Projekte die mir angeboten werden, welche alle AÜ sind und mein AG "wünscht" sich, dass ich diese mache, da ich ja momentan ohne Projekt bin und mein Gehalt weitergezahlt wird.
In diesem Projekt werde ich jedenfalls nicht "entsendet" wie in einem echten Werkvertrag beim Kunden, sondern der Kunde hat Weisungsrecht, bin voll integriert und ich muss schätzungsweise auch meine Zeiten stempeln, da nach Time&Material abgerechnet wird.

Es geht mir bei der Gehaltsanpassung darum, dass ich glaube dass mein Arbeitsvertrag nicht vorsieht AÜ zu machen. Ich war vor ca. 2 Jahren schonmal in der Situation und mir wurde gesagt, dass mein aktueller Arbeitsvertrag angepasst werden müsse. Damals wurde mir gesagt, dass ich einen Zusatzdokument zu meinem AV unterschreiben müsse, dass ich auch AÜ Projekte machen kann. Da ich mit meinem Gehalt nicht zufrieden bin, könnte ich es neu verhandeln mit dem Angebot, dass ich diesen Zusatz unterschreiben werde, zumal ich der absolute Experte und ideale Kandidat für das Projekt bin und der Kunde mich haben will. Des weiteren würde ich das Projekt ja auch gerne machen.

Frage ist, ob das mit dem Zusatzdokument zur AÜ zu meinem Arbeitsvertrag so stimmt. Bin mir da nicht 100% sicher.

Danke und Grüße,
Daniel

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich sehe nicht, wie du mit dem Vorwurf, dass dein AG gegen das AÜG verstößt, ein besseres Gehalt aushandeln willst. Da gibt es gewiss bessere Strategien.


Wie wäre es mit dem gesetzlich vorgesehnen Equal Treatment als Argument?

1x Hilfreiche Antwort

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