ist es denn rechtens, wenn vertraglich geregelt ist, dass erst nach einem 6 monatigem bestehen des arbeitsverhältnisses 24 tage urlaub -wie ja nach dem urlaubsgesetz als minimum angegeben- drin sind, vorher aber nur 20 tage?
es wurde mir so erklärt, da ich ja nicht samstag urlaub zu nehmen brauche, habe ich vor dem 6ten monat nur anspruch auf 20 tage, also 1,67 pro monat. danach habe ich dann meine 24 tage, wobei dann aber auch die restlichen 5 arbeitsmonate wieder einberechnet werden, ich also dann 5*0,32 noch gutgeschrieben bekomme.
is das denn rechtens so? kann mir ggf jemand nen link zu dem dementsprechenden paragraphen hier posten?
mfg chris
nur 20 urlaubstage?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
habe mir die frage soeben selbst beantwortet.
so ein mist.
BUrlG § 4
Wartezeit
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Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben
Und da Samstage zu den Werktagen zählen, aber bei dir nicht mitgerechnet werden, ist auch ein Urlaubsanspruch von 20 Tagen rechtens. ( 5/6 von 24 Tagen)
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Bei einer 5-Tage Woche entspricht der Urlaubsanspruch von 20 Tagen dem gesetzlichen Mindesturlaub.
Das Bundesurlaubsgesetz berechnet den Urlaub nach Werktagen. Dabei wird auch dann der Samstag mitgezählt, wenn diese arbeitsfrei ist.
Besser verständlich ist es, wenn man die 24 Werktage nach BUrlG umrechnet in 4 Wochen.
Die Wartezeit ist übrigens anders gemeint, als Du sie verstanden hast. Bis zum Ablauf der Wartezeit hast Du nur Anspruch auf den bis dahin erarbeiteten Urlaub.
Nach Ablauf der Wartezeit hast Du bereits am Anfang des Jahres Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.
wäre ja alles noch schlimmer zum glück kündige ich eh bald.
da ich heute noch erfahren hab, wie die leihfirma mich und den ausleiher "verar*cht" werde ich mich vielleicht für ein noch früheres ausscheiden entscheiden.
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