offene Lohnfoderung gegen ehem. Arbeitgeber

17. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
kleen_jung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
offene Lohnfoderung gegen ehem. Arbeitgeber

Hallo Leute,

angenommen mal folgende Sachlage:
Arbeitgeber zahlte seit Monaten/Jahren immer schleppend die Löhne, dann ca. mitte letzen Jahres zahlt er für 3 oder mehr Monate gar kein Lohn mehr aus und entläßt den Arbeitnehmer wegen schlechter Auftragslage. Arbeitnehmer geht erstmal zum Arbeitsamt. Dort sagt man Ihm, da er kein Anspruch auf Insolvenzgeld habe, da der Arbeitgeber keine Insolvenz beantragt hat. Während der Prüfung des Arbeitsamtes zum Insolvenzgeld, zahlt der alte Arbeitgeber zwei Tage vor dem Jahreswechsel noch einmal für ein Monat Lohn, somit sind dann noch 2 Monate oder so offen.

Nach kurzer Überlegung entschließt sich der Arbeitnehmer zum AG zu gehen um das Geld einzuklagen (oder wie man das nennt). Die Sache wird dort aufgenommen und ein Termin vergeben. Arbeitnehmer ist anwesend und der Arbeitgeber bleibt der Verhandlung fern. Das AG entscheidet, das der Arbeitnehmer anspruch auf die Lohnforderung hat und der Arbeitnehmer erhält dazu ein Dokument (Titel oder so?). Mit diesem solle er zu einem anderen Gericht gehen und sich ein Gerichtsvollzieher nennen laßen. Dieser kann dann beim Arbeitgeber eine Zwangsvollstreckung durchführen.

Nun hat der Arbeitnehmer (älteres Semester) durch Zufall erfahren (bekannter im Internet beim Handelsregister nachgesehen), das die Anschrift auf dem Arbeitsvertrag und der Kündigung nicht mit der Anschrift im Handelsregister (Onlineversion) übereinstimmt. Nun steht auf dem Dokument des AG auch die eventuell "falsche" Anschrift und der Arbeitnehmer ist jetzt verunsichert. Ebenfalls hat er bedenken auf die weiteren Kosten des Gerichtsvollziehers sitzen zu bleiben, falls der Arbeitgeber (GmbH) zwischenzeitlich Insolvenz anmeldet.

So soviel mal zu theoretischen Sachlage.
Ob eine ZV glückt hängt ja nun von verschiedenen Faktoren ab.
Kann eine Zwangsvollstreckung daran scheitern, weil die Anschrift in dem gerichtlichen Dokument (Titel) nicht der Anschrift im Handelsregister entspricht?

Unter der Anschrift auf dem Arbeitsvertrag, Kündigung und des Titels ist die Firma schon zu erreichen, da dort wohl die Fahrzeuge, Werkzeuge und Büros sich wohl befinden. Nur habe ich mal gelesen, das ein Gerichtsvollzieher nur dann eine ZV durchführt wenn alle Daten (Anschrift, Name der Firma, Geschäftsführer) exact richtig sind.

Und was ist wenn die Firma mittlerweile Insolvenz anmeldet. Kann man dann immer noch zum Arbeitsamt gehen und Insolvenzgeld beantragen obwohl die Kündigung des Arbeitnehmers schon mehrere Monate zurückliegt?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... kein Arbeitsrecht ...
:forum:

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kleen_jung
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Info und wo gehört das jetzt hin?

Hab mich da ein wenig vom Arbeitsgericht und ausstehende Löhne leiten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Mach hier nicht ewig rum, bei Firmen die untergehen zählt jede Minute. Wer zuletzt kommt hat Pech.

Den Gerichtsvollzieher beauftragen zu pfänden, bei der Adresse die richtig ist, also wo der Schuldener seinen Laden hat. Die Kosten für den Gerichtsvollzieher sind nicht so hoch. Wenn der nichts pfänden kann, SOFORT Konten per Pfändungs-Überweisungsbeschluss pfänden, die Mietkaution der Büroräume eignet sich auch gut zum Pfänden. (auch beim Gerichtsvollzieher)

Gerichtsvollziehe beim dem Gericht beauftragen bei dem der Schuldner sitzt, also am Ort, Kreis...

Nicht erst schreiben, hinfahren, Gebühren bar zahlen und los gehts. Bisschen jammer evtl, ziehts der GV vor.

K

Das ist übigens keine Unterschlagung, sondern nur zivilrecht. Zivilrecht nennt man alles bei dem einem keiner hilft :-)

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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