ohne Lohnsteuerkarte aber KEIN minijob

10. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
woman1987
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)
ohne Lohnsteuerkarte aber KEIN minijob

hallo,

habe ab dem 15.12. einen Job, bei dem ich weitaus mehr als 400 euro verdienen werde. Beispiel: 10 euro die Stunde.
Am Ende nach dem heutigen Gespräch wurde ich gefragt ob ich mit oder ohne Lohnsteuerkarte beschäftigt sein will oder nicht?!
Verstehe das nicht: Ich dachte dass ohne Lohnsteuerkarte BIS 400 euro ist und ab 400 euro MIT! Habe einfach mit lohnsteuerkarte gesagt, nun wurde ich aber eben von einem Bekannten beraten dies anzusetzen ohne Steuerkarte, dabei verdiene ich da seeehr viel mehr als 400. Ist ja kein Minijob, sondern auf Teilzeit!
Kann ich also einen Teilzeit Job mit 20-30 Std die Woche auch ohne Lohnsteuerkarte ausüben?

MfG

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... *ohne* läuft doch wohl auf schwarzarbeit hinaus.

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#2
 Von 
woman1987
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

ich glaube kaum das eine große und bekannte firma mit schwarzarbeit dealt

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#3
 Von 
flowiepowie
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 50x hilfreich)

wenn man keine lohnsteuerkarte bei einem nicht-mini-job vorlegt, wird man normalerweise automatisch mit der lohnsteuerklasse 6 abgerechnet, d.h. es werden die höchsten abzüge auf deinen lohn/gehalt gemacht. alles andere wäre schwarzarbeit.

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#4
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Es könnte sich auch um einen "Midi-Job" handeln.

http://de.wikipedia.org/wiki/Midi-Job

Ob da jetzt keine LSTK erforderlich ist, habe ich ned gefunden. Vlt. mal im Steuerforum fragen.

Wenn die höchste Steuerklasse gewählt wird, gibts zwar die Kohle mit dem Lohnsteuerjahresausgleich / Steuererklärung zurück, aber das muss man erst mal schultern...

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#5
 Von 
Angel83
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 14x hilfreich)

Auch für einen Midijob ist eine Steuerkarte erforderlich.

Ist dies ein kurzfristiger Job? weniger als 18 Arbeitstage? Dann kann Lohnsteuer auch pauschalisiert werden
siehe dazu hier
http://www.400-euro.de/400/kurzfristig.html

Gruß
Angel
:devilangel:

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#7
 Von 
woman1987
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

Also:

1. Weder Schüler noch Student, sondern war arbeitssuchend.
2. Stelle ist auf teilzeit bei 20-30 Std/Woche
3.Kein Arbeitszeitkonto
4.Arbeitszeit mehr als 18 tage.
5. bei mir ist das die Lohnsteuerklasse 1(ledig, ohne Kinder)

Ist ein ganz normaler Job, der eben kein Minijob ist. Ich glaube, wenns ein Midi-Job wäre, hätte sie was erwähnt beim Gespräch.
Ist im Büro als Kundenberater um genau zu sein.

Wollte einfach nur wissen, ob ich weniger ohne LSTK verdienen würde bzw wie da die Vorschriften sind...

Gute nacht..

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#8
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

Warum wenden Sie sich nicht gleich an die Minijobzentrale. Dort erhalten Sie nicht nur fachkompetente Auskunft, sondern auch gleich die Rechtsmeinung der Entscheidungsträger. Ihre Vermutung "ich glaube kaum das eine große und bekannte firma mit schwarzarbeit dealt" trifft leider nicht die Realität. Schwarzarbeit im Wortsinne wird sogar in Landes- und Bundesbehörden billigend in Kauf genommen und von der FKS durch Wegsehen toleriert.

Zitat (Knappschaft Bahn See):
Besteuerung nach Lohnsteuerkarte

Wählt der Arbeitgeber nicht die pauschale Lohnsteuererhebung, so ist die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Minijobber vorzulegenden Lohnsteuerkarte zu erheben. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt dann von der Lohnsteuerklasse ab. Bei den Lohnsteuerklassen I bis IV fällt für das Arbeitsentgelt einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung (400-Euro-Minijob) keine Lohnsteuer an; anders jedoch bei Lohnsteuerklasse V oder VI.

Arbeitgeber, die sich für die aufwändigere Form der Lohnsteuererhebung über die Steuerkarte entscheiden, müssen monatlich die einzuhaltende Lohnsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) über Steuertabellen ermitteln, ggf. vom Lohn des Minijobbers abziehen und an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt überweisen.


-- Editiert von bulde am 11.12.2008 06:45

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Mit Lohnsteuerkarte, Krankenversicherung usw. -ist für dich am sichersten.

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#10
 Von 
woman1987
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

wieso wurde ich dann gefragt ob mit lohnsteuerkarte oder ohne? würde dann aus dem teil/vollzeitjob ein minijob werden??statt 20 std dann nurnoch 10?? also sowas kann ich net mitmachen.

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#12
 Von 
woman1987
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

ich habe mich gerade mal durchs internet gelesen und folgende diskussion gefunden in einem forum:

Welche Abzüge vom Bruttogehalt bei Teilzeitjob?
Hi. Ich würde gern wissen, welche Abzüge man als Student hat, wenn man einen Teilzeitjob (18.Std./Woche) hat. Musste eine Steuerkarte abgeben, bin Steuerklasse I. Mein Arbeitgeber hat aber auch eine Immatrikulationsbescheinigung gefordert, d.h ich bin als Student " gemeldet"?

Bin studentisch krankenversichert und dieser Betrag wird ja schon mal nicht von meinem Brutto Gehalt abgezogen - was wird abgezogen? Zahle ich Sozialversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung? Wie viel Steuern muss ich zahlen und lohnt sich eine Einkommenssteuererklärung, um was zurück zu bekommen? Mein Brutto Gehalt liegt bei ca. 750 Euro / Monat. DANKE!

Von: Renate (IP-Adresse bekannt) / 02. Juli 2005 12:31
Re: Welche Abzüge vom Bruttogehalt bei Teilzeitjob?
Steuer dürfte noch keine anfallen.

Als Abzüge hast du genau deinen Anteil zur Rentenversicherung, das ist die Hälfte von 19.5%.

Von: Rafael1983 (IP-Adresse bekannt) / 02. Juli 2005 15:34
Re: Welche Abzüge vom Bruttogehalt bei Teilzeitjob?
Wieso braucht mein Arbeitgeber denn eine Lohnsteuerkarte, wenn keine Steuern anfallen? Und was ist mit Sozialversicherung und Arbeitslosenversicherung, fällt da nichts an, weil ich die 20 Std./Woche nicht überschreite?

Von: Renate (IP-Adresse bekannt) / 02. Juli 2005 18:57
Re: Welche Abzüge vom Bruttogehalt bei Teilzeitjob?
Er braucht die Steuerkarte, um einzutragen, wie viel du verdient hast.

Bei deiner persönlichen Konstellation - Steuerklasse 1, Höhe des Verdienstes - kommt es eben noch nicht zum Steuerabzug. Bei Steuerklasse 5 z.B. wäre der schon gewaltig.

Als "Werkstudent" (deswegen die Immatrikulationsbescheinigung) unterliegst du bei einer wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 20 Stunden nicht der allgemeinen Sozialversicherungspflicht, lediglich Rentenversicherung fällt für dich und deinen Arbeitgeber an.

Deswegen nehmen Firmen halt lieber Werkstudenten, die kosten sie zusätzlich 9,75%, statt 400-EURO-Kräfte, bei denen hätte er Abgaben von 25%.



mal abgesehen davon dass er student ist, steht da ja, dass die lohnstsuerkarte nur gebraucht wird um das gehalt einzutragen und bei steuerklasse 1 nicht viel wegkommt.

wie kann ich das verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Die Antwort ist auf einen Studenten zugeschnitten und gilt für Deinen Fall in weiten Teilen nicht.

Im Angestelltenverhältnis werden zunächst einmal die Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen. Je nach Beitragssatz für die Krankenversicherung sind das ca. 20%. Die Höhe der Lohnsteuer hängst sehr stark von der Höhe Deines Gehaltes ab. Bis zu einem Bruttogehalt von ca. 900€ monatlich fällt gar keine Lohnsteuer an.

Auch wenn keine Lohnsteuer anfällt, muss dennoch die Steuerkarte abgegeben werden. Ansonsten wäre es ja sehr einfach, mehrere Jobs mit weniger als 900€ Gehalt anzunehmen und dann keine Steuern zu zahlen. Eine zweite Steuerkarte erhält man aber nur mit Steuerklasse 6, so dass dieses verhindert wird.

Wenn die Frage nach einem Job ohne Lohnsteuerkarte im Raum stand und Schwarzarbeit auszuschließen ist, dann kann es sich noch um das Angebot handeln, als Freiberufler oder Selbständiger zu arbeiten.

Solltest Du so etwas in Erwägung ziehen, dann musst Du natürlich beachten, dass der Stundenlohn dann deutlich höher ausfallen muss, da Du die Kosten für die Sozialversicherung dann alleine tragen musst und auch kein Anspruch auf Urlaub, bzw. Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. besteht.

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
woman1987
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 15x hilfreich)

"Bis zu einem Bruttogehalt von ca. 900€ monatlich fällt gar keine Lohnsteuer an."

Gut, zusammenfassend also doch keine Schwarzarbeit, sondern keine Steuerabgaben bis 900 brutto. Also, so versteh ich das nach so vielen Beiträgen :-)

Und wenn es auf freiberuflicher Tätigkeit ablaufen würde, hätte mir die Chefin das doch alles mitgeteilt...Sie schien mehr als seriös hat von sich aus immer alles korrekt erzählt, also denke, dass sie mir das gesagt hätt.

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