ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten gründen

2. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
1990KEVIN1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten gründen

Hallo Community,

ich bin schon seit 2 Jahre tätig und habe eine 3-Monatige Kündigungsfrist. Das heißt lohnt wird noch 3 Monate fortgesetzt. Ich habe da jetzt einige fragen.

Frage 1:
Können die mich in diesen 3 Monaten fristlos kündigen? bsp wegen nicht kommen oder krankheit?

Frage 2:
Bei meinem Vertrag steht bei §3 Vergütung: Die Zahlung von etwaigen sondervergütungen (grafikationen, Urlaubsgeld, Prämien etc.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig.
Heißt das jetzt wenn ich mir Urlaub nehme das ich das nicht ausbezahlt bekomme?

Frage 3:
Sagen wir ich bin Krank und habe noch keinen Urlaub genommen. Wird mir dann der Urlaub ausgezahlt?

Frage 4: Krankschreiben : Ich weiß das der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen das gehalt zahlt danach zahlt die Krankenkasse.

Frage 5: Urlaub ich hatte vorher 25 Urlaubstage aber kriege wahrscheinlich jetzt nicht die ganzen oder?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von fb537714-44):
Können die mich in diesen 3 Monaten fristlos kündigen? bsp wegen nicht kommen oder krankheit?


Selbstverständlich kann der Arbeitgeber grundsätzlich noch fristlos kündigen. Man stelle sich nur einmal vor, wenn das nicht möglich wäre. Natürlich ist damit nicht gesagt, dass eine nachgeschobene fristlose Kündigung, beispielsweise wegen Krankheit, auch wirksam ist.

Zitat (von fb537714-44):
Heißt das jetzt wenn ich mir Urlaub nehme das ich das nicht ausbezahlt bekomme?


Ob Du noch die Zahlungen erhältst, kann nicht gesagt werden. Möglicherweise hast Du hierauf keinen Anspruch.

Zitat (von fb537714-44):
Sagen wir ich bin Krank und habe noch keinen Urlaub genommen. Wird mir dann der Urlaub ausgezahlt?


Du hast dann einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ob der auch freiwillig bedient wird, kann ebenfalls nicht gesagt werden.

Zitat (von fb537714-44):
Krankschreiben : Ich weiß das der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen das gehalt zahlt danach zahlt die Krankenkasse.


Das ist grundsätzlich so richtig.

Zitat (von fb537714-44):
Urlaub ich hatte vorher 25 Urlaubstage aber kriege wahrscheinlich jetzt nicht die ganzen oder?


Du erhältst lediglich Teilurlaub, wenn der Kündigungstermin beispielsweise der 30.04.2020 ist.

Offensichtlich zielen Deine Fragen darauf ab, welche Auswirkungen es hat, wenn Du innerhalb der Kündigungsfrist arbeitsunfähig wirst. Zu beachten ist hierbei noch, dass eine Urlaubsabgeltung zum Ruhen des Arbeitslosengeld I führt, nicht jedoch zum Ruhen des Krankengeldes.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)


Hast du eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung erhalten? Zu wann?
Oder warum schreibst du diese Überschrift?

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#3
 Von 
1990KEVIN1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung erhalten? Zu wann?
Oder warum schreibst du diese Überschrift?


ja genau bis März.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
1990KEVIN1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb537714-44):
Heißt das jetzt wenn ich mir Urlaub nehme das ich das nicht ausbezahlt bekomme?

Ob Du noch die Zahlungen erhältst, kann nicht gesagt werden. Möglicherweise hast Du hierauf keinen Anspruch.


Also wenn ich beispiel jetzt ganz normal 10 tage urlaub nehme zahlen die mir dann mein normales gehalt oder werden die tage abgezogen vom gehalt?

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Für die 'Fristlose' bedürfte es außerordentlich schwerwiegender Gründe - Krankheit gehört nicht dazu, 'nicht kommen' nur im Sinne von häufigem unentschuldigtem Fehlern.
Urlaub wird ausbezahlt, wenn er beim Ausscheiden aus dem Betrieb nicht genommen werden konnte.
Urlaub selbst ist immer bezahlte Zeit (Urlaubsentgelt)- ausschließen kann der AG die Zahlung von Urlaubsgeld, das ist quasi nur das Taschengeld für den Urlaub, wenn er es ausschließlich freiwillig zahlt.

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#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von 1990KEVIN1990):
lso wenn ich beispiel jetzt ganz normal 10 tage urlaub nehme zahlen die mir dann mein normales gehalt oder werden die tage abgezogen vom gehalt?


Wenn Du genehmigten Urlaub hast, hast Du selbstverständlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung Deiner Bezüge (Urlaubsentgelt). Scheitern wird Dein Unterfangen jedoch möglicherweise daran, dass Dir jetzt keine 10 Tage Urlaub mehr genehmigt werden.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von 1990KEVIN1990):
Also wenn ich beispiel jetzt ganz normal 10 tage urlaub nehme zahlen die mir dann mein normales gehalt oder werden die tage abgezogen vom gehalt?
Wenn der Urlaub vom Chef genehmigt wird, wird an dich normal weiter bezahlt. Da wird nichts vom Gehalt abgezogen.
Da du zu Ende März gekündigt wurdest--- hast du noch 6 Tage Anspruch.
Falls dein Chef dir den Urlaub nicht genehmigt, muss er dir mit der letzten Gehaltsabrechnung Ende März die 6 Tage Urlaubsentgelt (wie 6 Tage Gehalt) auszahlen.

Es ist wirklich eine betriebsbedingte Kündigung?
Wer hat noch so eine bekommen?
Arbeitest du in Vollzeit?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
1990KEVIN1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es ist wirklich eine betriebsbedingte Kündigung?
Wer hat noch so eine bekommen?
Arbeitest du in Vollzeit?


ja es ist eine ungefähr 4-6 leute haben so eine bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage sollte ja bereits verstrichen sein. Oder hast Du eine solche eingelegt?

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#10
 Von 
1990KEVIN1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage sollte ja bereits verstrichen sein. Oder hast Du eine solche eingelegt?


ist noch nicht verstrichen wieso was bringt mir das?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nun ja, vor Gericht muss der Arbeitgeber darlegen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Evtl. springt eine kleine Abfindung raus, es kostet doch nichts.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von 1990KEVIN1990):
ist noch nicht verstrichen wieso was bringt mir das?


Nach Deinen Angaben muss Dich die Kündigung noch im Jahr 2019 ereilt haben. Jetzt schreiben wir bekanntlich Anfang Februar 2020. Hiernach ist die dreiwöchige Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage verstrichen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
1990KEVIN1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):
Zitat (von 1990KEVIN1990):
ist noch nicht verstrichen wieso was bringt mir das?


Nach Deinen Angaben muss Dich die Kündigung noch im Jahr 2019 ereilt haben. Jetzt schreiben wir bekanntlich Anfang Februar 2020. Hiernach ist die dreiwöchige Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage verstrichen.


Hbe mich vertippt mein lieber habe noch 1 woche zeit aber ich habe keine Rechtsschutzversicherung wie soll ich den anwalt bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
1990KEVIN1990
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nun ja, vor Gericht muss der Arbeitgeber darlegen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Evtl. springt eine kleine Abfindung raus, es kostet doch nichts.

wirdwerden


Gerichtskosten anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von 1990KEVIN1990):
aber ich habe keine Rechtsschutzversicherung wie soll ich den anwalt bezahlen?

Das schöne ist: man benötigt keinen.

Man geht mit allen Unterlagen zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes, erklärt was man möchte und der Rechtspfleger setzt dann die Klage auf.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Analog dazuhast Du Dich hoffentlich schon Arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet ???

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47651 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Für die 'Fristlose' bedürfte es außerordentlich schwerwiegender Gründe - Krankheit gehört nicht dazu,


Wenn man sich krank schreiben lässt, obwohl man tatsächlich gar nicht krank ist, dann ist das sehr wohl ein Grund für eine fristlose Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von 1990KEVIN1990):
Hbe mich vertippt mein lieber habe noch 1 woche zeit
Du hast 3 Monate Kündigungsfrist?
Zitat (von 1990KEVIN1990):
ja genau bis März.
Wo hast du dich vertippt?

Wenn du Ende Dezember 2019 zu Ende März 2020 (3 Monate) eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hast--- hast du keine Woche mehr Zeit für eine Klage.
Die hätte in den ersten 3 Januarwochen erhoben werden müssen.
Wenn die Daten so richtig sind, ist die Kündigung wirksam. Jetzt keine Klage mehr möglich.

Gehst du denn jetzt noch zur Arbeit?

Melde dich bitte bei der Arbeitsagentur --arbeitsuchend---. Das geht auch online.
Dann---am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ---persönlich arbeitslos--- bei der Arbeitsagentur melden.

Oder schau nochmal nach---was hier überhaupt Fakt ist. ;)

0x Hilfreiche Antwort

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