Hallo Community,
ich bin schon seit 2 Jahre tätig und habe eine 3-Monatige Kündigungsfrist. Das heißt lohnt wird noch 3 Monate fortgesetzt. Ich habe da jetzt einige fragen.
Frage 1:
Können die mich in diesen 3 Monaten fristlos kündigen? bsp wegen nicht kommen oder krankheit?
Frage 2:
Bei meinem Vertrag steht bei §3 Vergütung: Die Zahlung von etwaigen sondervergütungen (grafikationen, Urlaubsgeld, Prämien etc.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig.
Heißt das jetzt wenn ich mir Urlaub nehme das ich das nicht ausbezahlt bekomme?
Frage 3:
Sagen wir ich bin Krank und habe noch keinen Urlaub genommen. Wird mir dann der Urlaub ausgezahlt?
Frage 4: Krankschreiben : Ich weiß das der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen das gehalt zahlt danach zahlt die Krankenkasse.
Frage 5: Urlaub ich hatte vorher 25 Urlaubstage aber kriege wahrscheinlich jetzt nicht die ganzen oder?
ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten gründen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatKönnen die mich in diesen 3 Monaten fristlos kündigen? bsp wegen nicht kommen oder krankheit? :
Selbstverständlich kann der Arbeitgeber grundsätzlich noch fristlos kündigen. Man stelle sich nur einmal vor, wenn das nicht möglich wäre. Natürlich ist damit nicht gesagt, dass eine nachgeschobene fristlose Kündigung, beispielsweise wegen Krankheit, auch wirksam ist.
ZitatHeißt das jetzt wenn ich mir Urlaub nehme das ich das nicht ausbezahlt bekomme? :
Ob Du noch die Zahlungen erhältst, kann nicht gesagt werden. Möglicherweise hast Du hierauf keinen Anspruch.
ZitatSagen wir ich bin Krank und habe noch keinen Urlaub genommen. Wird mir dann der Urlaub ausgezahlt? :
Du hast dann einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Ob der auch freiwillig bedient wird, kann ebenfalls nicht gesagt werden.
ZitatKrankschreiben : Ich weiß das der Arbeitgeber bis zu 6 Wochen das gehalt zahlt danach zahlt die Krankenkasse. :
Das ist grundsätzlich so richtig.
ZitatUrlaub ich hatte vorher 25 Urlaubstage aber kriege wahrscheinlich jetzt nicht die ganzen oder? :
Du erhältst lediglich Teilurlaub, wenn der Kündigungstermin beispielsweise der 30.04.2020 ist.
Offensichtlich zielen Deine Fragen darauf ab, welche Auswirkungen es hat, wenn Du innerhalb der Kündigungsfrist arbeitsunfähig wirst. Zu beachten ist hierbei noch, dass eine Urlaubsabgeltung zum Ruhen des Arbeitslosengeld I führt, nicht jedoch zum Ruhen des Krankengeldes.
Hast du eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung erhalten? Zu wann?
Oder warum schreibst du diese Überschrift?
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ZitatHast du eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung erhalten? Zu wann? :
Oder warum schreibst du diese Überschrift?
ja genau bis März.
ZitatHeißt das jetzt wenn ich mir Urlaub nehme das ich das nicht ausbezahlt bekomme? :
Ob Du noch die Zahlungen erhältst, kann nicht gesagt werden. Möglicherweise hast Du hierauf keinen Anspruch.
Also wenn ich beispiel jetzt ganz normal 10 tage urlaub nehme zahlen die mir dann mein normales gehalt oder werden die tage abgezogen vom gehalt?
Für die 'Fristlose' bedürfte es außerordentlich schwerwiegender Gründe - Krankheit gehört nicht dazu, 'nicht kommen' nur im Sinne von häufigem unentschuldigtem Fehlern.
Urlaub wird ausbezahlt, wenn er beim Ausscheiden aus dem Betrieb nicht genommen werden konnte.
Urlaub selbst ist immer bezahlte Zeit (Urlaubsentgelt)- ausschließen kann der AG die Zahlung von Urlaubsgeld, das ist quasi nur das Taschengeld für den Urlaub, wenn er es ausschließlich freiwillig zahlt.
Zitatlso wenn ich beispiel jetzt ganz normal 10 tage urlaub nehme zahlen die mir dann mein normales gehalt oder werden die tage abgezogen vom gehalt? :
Wenn Du genehmigten Urlaub hast, hast Du selbstverständlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung Deiner Bezüge (Urlaubsentgelt). Scheitern wird Dein Unterfangen jedoch möglicherweise daran, dass Dir jetzt keine 10 Tage Urlaub mehr genehmigt werden.
Wenn der Urlaub vom Chef genehmigt wird, wird an dich normal weiter bezahlt. Da wird nichts vom Gehalt abgezogen.ZitatAlso wenn ich beispiel jetzt ganz normal 10 tage urlaub nehme zahlen die mir dann mein normales gehalt oder werden die tage abgezogen vom gehalt? :
Da du zu Ende März gekündigt wurdest--- hast du noch 6 Tage Anspruch.
Falls dein Chef dir den Urlaub nicht genehmigt, muss er dir mit der letzten Gehaltsabrechnung Ende März die 6 Tage Urlaubsentgelt (wie 6 Tage Gehalt) auszahlen.
Es ist wirklich eine betriebsbedingte Kündigung?
Wer hat noch so eine bekommen?
Arbeitest du in Vollzeit?
ZitatEs ist wirklich eine betriebsbedingte Kündigung? :
Wer hat noch so eine bekommen?
Arbeitest du in Vollzeit?
ja es ist eine ungefähr 4-6 leute haben so eine bekommen.
Die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage sollte ja bereits verstrichen sein. Oder hast Du eine solche eingelegt?
ZitatDie dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage sollte ja bereits verstrichen sein. Oder hast Du eine solche eingelegt? :
ist noch nicht verstrichen wieso was bringt mir das?
Nun ja, vor Gericht muss der Arbeitgeber darlegen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Evtl. springt eine kleine Abfindung raus, es kostet doch nichts.
wirdwerden
Zitatist noch nicht verstrichen wieso was bringt mir das? :
Nach Deinen Angaben muss Dich die Kündigung noch im Jahr 2019 ereilt haben. Jetzt schreiben wir bekanntlich Anfang Februar 2020. Hiernach ist die dreiwöchige Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage verstrichen.
Zitat:Zitatist noch nicht verstrichen wieso was bringt mir das? :
Nach Deinen Angaben muss Dich die Kündigung noch im Jahr 2019 ereilt haben. Jetzt schreiben wir bekanntlich Anfang Februar 2020. Hiernach ist die dreiwöchige Frist zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage verstrichen.
Hbe mich vertippt mein lieber habe noch 1 woche zeit aber ich habe keine Rechtsschutzversicherung wie soll ich den anwalt bezahlen?
ZitatNun ja, vor Gericht muss der Arbeitgeber darlegen, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Evtl. springt eine kleine Abfindung raus, es kostet doch nichts. :
wirdwerden
Gerichtskosten anwalt?
Zitataber ich habe keine Rechtsschutzversicherung wie soll ich den anwalt bezahlen? :
Das schöne ist: man benötigt keinen.
Man geht mit allen Unterlagen zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes, erklärt was man möchte und der Rechtspfleger setzt dann die Klage auf.
Analog dazuhast Du Dich hoffentlich schon Arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet ???
ZitatFür die 'Fristlose' bedürfte es außerordentlich schwerwiegender Gründe - Krankheit gehört nicht dazu, :
Wenn man sich krank schreiben lässt, obwohl man tatsächlich gar nicht krank ist, dann ist das sehr wohl ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Du hast 3 Monate Kündigungsfrist?ZitatHbe mich vertippt mein lieber habe noch 1 woche zeit :
Wo hast du dich vertippt?Zitatja genau bis März. :
Wenn du Ende Dezember 2019 zu Ende März 2020 (3 Monate) eine betriebsbedingte Kündigung erhalten hast--- hast du keine Woche mehr Zeit für eine Klage.
Die hätte in den ersten 3 Januarwochen erhoben werden müssen.
Wenn die Daten so richtig sind, ist die Kündigung wirksam. Jetzt keine Klage mehr möglich.
Gehst du denn jetzt noch zur Arbeit?
Melde dich bitte bei der Arbeitsagentur --arbeitsuchend---. Das geht auch online.
Dann---am ersten Tag der Arbeitslosigkeit ---persönlich arbeitslos--- bei der Arbeitsagentur melden.
Oder schau nochmal nach---was hier überhaupt Fakt ist.
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