ordentliche Kündigung - hängt meine Kündigungsfrist von der Dauer meiner Tätigkeit ab?

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hatü
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ordentliche Kündigung - hängt meine Kündigungsfrist von der Dauer meiner Tätigkeit ab?

Hallo liebe User,
ich bin als Sozialpädagogin angestellt und möchte mein Arbeitsverhältnis fristgerecht kündigen. In meinem Arbeitsvertrag (in Anlehnung an BAT) wird auf eine "ordentliche Kündigung" verwiesen. Heißt das 28 Tage zum 15 bzw. zum Ende des Monats oder hängt meine Kündigungsfrist von der Dauer meiner beruftlichen Tätigkeit (1,5 Jahre) in der Firma ab?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17539x hilfreich)

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag die Gültigkeit des BAT hinsichtlich der Kündigungsfrist vereinbart wurde, dann gilt für Dich nach § 53 BAT eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende.

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