guten tag !
ich war über 10 jahre bei einem unternehmen beschäftigt. Die letzten 4 1/2 Jahre als ingenieur, die zeit davor als freier mitarbeiter (student), allerdings als vollzeitbeschäftigter mit klar beschriebenen aufgaben und verantwortungsgebieten, mit dem eigenen arbeitsplatz( büro, tel.nr. usw...) teilweise wurden arbeiten von zu hause aus erledigt.
wegen differenzen mit dem vorgesezten wurde ich (laut kündigungsschreiben nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG
) gekündigt, mit einer kündigungsfrist von 6 wochen und mit einer abfindung für den zeitraum der letzten 4 1/2 jahre.
ich habe folgende fragen:
- wird der zeitraum der freien mitarbeit angerechnet ? dem nach habe ich einen anspruch auf eine längere kündigungsfrist. laut meiner recherchen habe ich anspruch auf 4 monate.
- wird der zeitraum der freien mitarbeit auch bei der höhe der abfindung angerechnet ?
- ist der lückenlose nachweis für den zeitraum der freien mitarbeit mit meinen kontoauszügen( regelmäßige gehaltszahlungen) ausreichend?
vielen dank im voraus.
Ordentliche Kündigung - wird der Zeitraum der freien Mitarbeit angerechnet?
22. Mai 2005
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Frage vom 22. Mai 2005 | 20:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordentliche Kündigung - wird der Zeitraum der freien Mitarbeit angerechnet?
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#1
Antwort vom 23. Mai 2005 | 09:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47656 Beiträge, 16843x hilfreich)
Die freie Mitarbeit wird nicht mitgerechnet.
Und jetzt?
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