ordentliche kündigung

24. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
vfb-westfale
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
ordentliche kündigung

hallo,


ich arbeite zur zeit bei einer zeitarbeitsfirma und bin dort auf eigenen wunsch bis zum 20.07. beschäftigt. nun möchte ich meinen vertrag aber vorzeitig kündigen, und zwar soll der letzte arbeitstag der 10.07. sein.
muss ich in der kündigung dann zum 11. und zum 10. schreiben? (wie gesagt, am 10. noch arbeiten, aber am 11. nicht mehr)?
bitte um hilfe=) danke schonmal




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

... ich vermute, dass eine vorzeitige kündigung deinerseits - als einseiter akt - gar nicht möglich sein wird, da dein vertrag ja kalendermäßig befristet ist - auf deinen eigenen wunsch noch dazu.
bleibt also nur das gespräch mit deinem chef resp. der personalabteilung.

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#2
 Von 
vfb-westfale
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich nich immer kündigen, wenn ich die fristen einhalte?

davon abgesehen will ichs erstmal versuchen,die werden sich schon melden wenns net geht...also muss ich zum 11. oder zum 10. schreiben,wenn ich am 11. net mehr,aber am 10. noch arbeiten will?

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#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 323x hilfreich)

Wenn der 10. der letzte Arbeitstag sein soll, dann kuendigst du zum 10.

Was fuer eine Kuendigungsfrist wurde denn vereinbart? Wurde ueberhaupt eine vereinbart?

Gruss
CAM

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#4
 Von 
vfb-westfale
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

kündigungsfrist beträgt 3 tage,steht so im vertrag....(solange ich im zweiten monat beschäftigt bin,was bei mir der fall ist)

wäre ich im dritten monat beschäftigt,wäre die frist eine woche und steigert sich dann immer weiter

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50147 Beiträge, 17564x hilfreich)

Man kündigt immer zum letzten Arbeitstag.

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