pausen vor arbeitsbeginn und nach der arbeit?

5. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
anette313
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
pausen vor arbeitsbeginn und nach der arbeit?

hallo zusammen!
kann mir bitte jemand sagen ob es rechtlich ist,das eine pause vor arbeitsbeginn oder am ende der arbeitszeit geplant werden darf?
wo kann ich es evtl.auch nachlesen? DER § 4 arbeitsteitgesetz sagt darüber nichts aus.
es versteht sich von selbst das ich nach 6 stunden arbeitszeit mindest. 30 min. pause machen muß,bzw. diese 30 min. aufteilen kann in 2x 15 min.
wie gesagt ,es ist mir wichtig zu wissen ob man halt die pausen vor oder nach der arbeitszeit planen kann.
meine logik sagt mir das es so nicht geplant werden sollte, denn man braucht nicht am anfang der az, sondern zwischendurch eine pause, genauso am ende der az brauch ich auch keine pause, da fahr ich nach hause und habe den rest des tages eine pause(freizeit).
für eure antworten danke ich im vorraus.
lg
anette313

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-- Editiert anette313 am 05.05.2012 16:48

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
das eine pause vor arbeitsbeginn oder am ende der arbeitszeit geplant werden darf?


Wer will so was? Das ist doch völlig sinnfrei.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
anette313
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

mein vorgesetzter möchte es gern so!
es hat auch keinen sinn!ich weiß es,
deshalb wäre es nett wenn jemand weiß wo und ob man es evtl.nachlesen kann.
denn das arbzg verbietet dieses ja auch nicht!?
das ist das, was ich an gesetze so hasse, das diese teilweise eine schwammige aussage haben.

lg
anette313

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
das ist das, was ich an gesetze so hasse, das diese teilweise eine schwammige aussage haben.


Man darf in den Gesetzen nicht das suchen, was dort gar nicht drinn stehen kann. Die Gesetze würden noch unleserlicher, wenn dort jeder Unfug geregelt werden soll, den ein AG sich möglicherweise ausdenkt.
Das ArbZG hat bezüglich der Pause gar keine schwammige Aussage.

Pause vor Arbeitsbeginn ist Schwachsinn, weil die Zeit vor Arbeitbeginn vom AG nicht disponiert wird. Im Gesetz steht eindeutig nach spätestens x h, das haben Sie bereits selber herausgefunden. Das selbe gilt für die Zeit nach Arbeitsschluss. Soll der AN dann noch 30min im Pausenraum absitzen, bevor er nach Hause gehen kann?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

Ich würde ihm einfach die Definition von "Pause" vor die Nase halten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pause

Die Pause ist eine Unterbrechung eines Vorgangs. Wenn der Vorgang aber noch nicht begonnen hat oder beendet ist, kann er nicht unterbrochen werden.

Hier findet man auch was...

http://www.geldmachtspass.de/gesetze-und-recht/arbeitsrecht-pause-pausenregelung.htm

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Eine "Pause" vor der Arbeit - späterer Arbeitsanfang
nach der Arbeit - früheres Arbeitsende = beides keine Unterbrechung der Arbeit.

in § 4 steht: "mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen" - also man hört mit der Arbeit auf und nimmt sie später wieder auf.

was sich AGs alles einfallen lassen.

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