persönliche Haftbarkeit wegen Unterschrift

11. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
GuidoW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
persönliche Haftbarkeit wegen Unterschrift

Hallo,
ich arbeite momentan über eine Zeitarbeitsfirma in einem
EMV-Testlabor, mache dort Gerätetests von Elektrogeräten und erstelle die Testberichte (Prüfprotokolle).
Diese sind später, unter anderem, Grundlage für die EG-Konformitätserklärung des entsprechenden Gerätes.
Bisher war es nicht nötig diese Testberichte zu unterschreiben, doch neuerdings verlangt man aus QM-Gründen eine (handschriftliche) Unterschrift.
Ergibt sich durch diese Unterschrift eine persönliche Haftbarkeit und ist man dazu überhaupt verplichtet ? Im Arbeitsvertrag der Zeitarbeitsfirma ist nichts erwähnt.

Vielen Dank.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo Guido, was unterschreibst du denn damit? Dass du das Gerät getestet hast oder/und das das Gerät okay ist?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GuidoW
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich unterschreibe den Testbericht mit den Prüfergebnissen, also den selbst gemessenen Werten. Das kann ok oder nicht ok sein, (Gerät hält Norm xx ein oder nicht).
Normalerweise sollte da nichts passieren können, solange man nicht grob fahrlässig handelt.
Allerdings weiß ich nicht, ob Angestellte einer Fremdfirma hier schlechter gestellt sind als die Angestellten der Prüffirma.
Ich würde ein Risiko gerne umgehen und nicht unterschreiben, alleine schon deshalb weil von einer solchen Unterschrift bei der Einstellung keine Rede war.
Dann wäre allerdings der Prüfbericht (Dokument) ungültig/wertlos.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Arbeitnehmerhaftung ist sozusagen unterteilt
-> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

Im grunde würdest du also bei grober Fahrlässigkeit haften, ob mit oder ohne Unterschrift.
Dass man ein ungutes Gefühl dabei hat, seine Unterschrift da drunter zu setzen, versteh ich, aber so lange du deine Arbeit nach besten Wissen machst, dürfte es schwierig sein eine komplett alleinige Haftung zu verlangen.

Wenn du die Berichte nicht unterschreibst könnte das wie Arbeitsverweigerung gewertet werden.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.061 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.083 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.