plötzliche Änderung des AMP-Tarifvertrages?

14. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
Soehnlein
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
plötzliche Änderung des AMP-Tarifvertrages?

Hallo zusammen,
als ich den Arbeitsvertrag bei meiner Zeitarbeitsfirma unterschrieben habe, stand drin daß sich der Stundenlohn um 25cent ab Juli erhöht. Jetzt bekomme ich die lohnabrechnung doch mit dem alten Stundensatz. Meine Zeitarbeitsfirma meinte daß sich daß sich das kurzfristig geändert hat und erst ab Oktober gilt. Geht das?
Ich meine, Vertrag ist Vertrag oder irr ich mich da?!
Danke im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wieso tarifvertrag? deiner darstellung nach steht die erhöhung in deinem av, wäre also einzelvertraglich vereinbart und würde gelten

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

wieso tarifvertrag? deiner darstellung nach steht die erhöhung in deinem av, wäre also einzelvertraglich vereinbart und würde gelten

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Soehnlein
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in dem Arbeitsvertrag, den ich mit meiner Zeitarbeitsfirma geschlossen hab, wird noch aufgeführt wieviel ich am Anfang bekomme und daß sich der Lohn ab Juli um 25Cent erhöht. Ferner wird auf den AMP-Tarifvertrag hingewiesen, den diese Zeitarbeitsfirma eben hat. Und auf der Internetseite www.amp-info.de stehen eben diese Zahlen...jetzt kapier ich nicht warum die Zeitfirma erst ab Oktober des machen will. Die müssen sich doch dran halten!?

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die müssten sich dran halten, wenn schlaue Arbeitnehmer sich gegen die unberechtigte Verschiebung wehren. Aber wenn 9 von 10 das akzeptieren, das lässt massig Geld in die Geschäftsführerkassen fließen :devil:
Soviel zur Motivation.
Wenn auch noch auf der Internetseite steht, dass die Erhöhung ab Juli gilt, können Sie nichts falsch machen, wenn Sie das korrekte Gehalt nachweisbar schriftlich einfordern(Einschreiben) mit Fristsetzung.



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Soehnlein
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

ok klasse, vielen dank! (uj, schon wieder ist Max bei den antworten dabei :)

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