private Arbeitsvermittlung

2. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
sannyss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
private Arbeitsvermittlung

Hallo,
ich habe diese Woche einen Vertrag mit einem privaten Arbeitsvermittler gemacht.
Im Vertrag steht, dass ich monatlich 25 Euro Unkostenbeitrag
selbst zahlen muss, obwohl ich einen Vermittlungsgutschein habe.
Jetzt möchte ich wissen ob das legal ist, oder mich der bloß abzocken will.
Falls es nicht legal ist, wie soll ich mich verhalten?
Die ersten 25Euro mussten bereits bei Vertragsabschluss gezahlt werden.
Danke für eure Meinung!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Den "privaten Arbeitsvermittler" bei der Bundesagentur melden, die bereits gezahlten 25,00 Euro zurück fordern, den Vermittlungsgutschein wieder abholen, und dem Typ sagen dass er ein Abzocker der übelsten Art ist!
Gruß
Sparafucile

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#2
 Von 
sannyss
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab bereits bei der Bundesagentur Bescheid gesagt, aber die sagen, dass die sich mit dem Gesetz über private Arbeitsvermittler nicht auskennen und ich soll mich doch an einen Anwalt wenden...

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

Vielleicht kann im Forum Sozialrecht noch jemand was dazu sagen oder hat so ne Erfahrung (oder ne ähnliche) auch gemacht.

Das Thema hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
PAV Waldemar Dammek
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Im SGB III steht eindeutig, daß wer einen Vermittlungsgutschein vom AA besitzt, keine weiteren Kosten hat, auch nicht beim priv. Arbeitsvermittler (§ 296 Abs.1,SGB III o. Runderlass der BA vom 16.07.2002 an die Arbeitsämter und Landesarbeitsämter).

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