Hallo,
ich habe diese Woche einen Vertrag mit einem privaten Arbeitsvermittler gemacht.
Im Vertrag steht, dass ich monatlich 25 Euro Unkostenbeitrag
selbst zahlen muss, obwohl ich einen Vermittlungsgutschein habe.
Jetzt möchte ich wissen ob das legal ist, oder mich der bloß abzocken will.
Falls es nicht legal ist, wie soll ich mich verhalten?
Die ersten 25Euro mussten bereits bei Vertragsabschluss gezahlt werden.
Danke für eure Meinung!
private Arbeitsvermittlung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Den "privaten Arbeitsvermittler" bei der Bundesagentur melden, die bereits gezahlten 25,00 Euro zurück fordern, den Vermittlungsgutschein wieder abholen, und dem Typ sagen dass er ein Abzocker der übelsten Art ist!
Gruß
Sparafucile
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Ich hab bereits bei der Bundesagentur Bescheid gesagt, aber die sagen, dass die sich mit dem Gesetz über private Arbeitsvermittler nicht auskennen und ich soll mich doch an einen Anwalt wenden...
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Hallo,
Vielleicht kann im Forum Sozialrecht noch jemand was dazu sagen oder hat so ne Erfahrung (oder ne ähnliche) auch gemacht.
Das Thema hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun.
MfG
Im SGB III steht eindeutig, daß wer einen Vermittlungsgutschein vom AA besitzt, keine weiteren Kosten hat, auch nicht beim priv. Arbeitsvermittler (§ 296 Abs.1,SGB III o. Runderlass der BA vom 16.07.2002 an die Arbeitsämter und Landesarbeitsämter).
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