hey, bei uns wurde aufgeräumt. Da hat ein Mitarbeiter es aber übertrieben und meine privaten Gummistiefel und Jacke gleich mitweggeworfen - ohne Nachfrage.
Die Waren an der Garderobe, welche aber wohl dort auch weggekommen ist. Die Ankündigung hatte ich aber gar nicht mitbekommen. Und man hätte ja nachfragen können, wem die Sachen gehörten. Wir sind 15 Mitarbeiter am Standort.
Ist das jetzt mein persönliches Pech, weil es meine Privatsachen waren oder erhalte ich Schadenersatz?
Ich habe ja nicht einmal ein Beweisfoto wie die da hangen, weil ich davon ausgegangen bin, dass die Niemand weg wirft.
Wenn ja, wie gehe ich dann am besten vor?
private Gummistifel und Jacke vom Arbeitgeber entsorgt - Schadensersatz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Schadenersatz = Zeitwert
ZitatDie Waren an der Garderobe :
Und diese Garderobe war gedacht für was genau?
ZitatDie Ankündigung hatte ich aber gar nicht mitbekommen :
Das macht m.E. den Unterschied: Es hat eine Anordnung und Vorlauf für die Aktion gegeben - es war somit keine 'Nacht-und-Nebel'-Aktion. Damit dürfte wohl alles, was dann noch rumstand, als 'herrenlos' angesehen worden sein. Dass du davon nix mitbekommen hast, ist dann wirklich dein Pech.
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ZitatDass du davon nix mitbekommen hast, ist dann wirklich dein Pech. :
Das sehe ich auch so.
ZitatWarum die privaten Sachen auf der Arbeit gelagert? :
Weil ich die benötige für die Arbeit - ab und an. Aber nicht jedes Mal dann mitschleppen möchte.
Ankündigung soll gewesen sein, dass die Sachen da nicht mehr hin sollten - habe ich im Nachhinein von Jemand anderem erfahren. Nichts mitbekommen, weil es mir nicht gesagt wurde.
Nicht jeder Arbeitnehmer wird einzeln informiert worden sein. Der Mitarbeiter hat sicher auf Weisung deines AG gehandelt, oder?ZitatNichts mitbekommen, weil es mir nicht gesagt wurde. :
Und wer nun wann und wie die Aufräumaktion angekündigt hat, ist hier unbekannt.
Aber du willst ja Schadensersatz: Frag doch bitte im Unterforum *Schadensersatz*, denn mit Arbeitsrecht hat dein Pech eher nichts zu tun.
Ich werfe mal noch rein: Schadenminderungspflicht, Zeitwert, Nachweise
ZitatSchadenminderungspflicht :
Wie soll ich darauf hinweisen, wenn ich es nicht mitbekommen habe.
Also entweder der Mitarbeiter oder der Arbeitgeber - der hat ja den Mitarbeiter angestellt - muss doch die Klamotten ersetzen. Der Mitarbeiter = Abteilungschef hat ja auch die Maßnahme mit der Garderobe angeordnet und selbst durchgeführt. Aber offensichtlich unzureichend informiert. Und muss man die Sachen gleich in den Müll geben? Er hätte die ja irgendwo hinlegen können mit der Warnung, dass das Zeugs in seinen Privatbesitz übergeht oder im Müll landet, wennn es nach 1ner Woche nicht weggenommen wurde von den Eigentümern.
ZitatAlso entweder der Mitarbeiter oder der Arbeitgeber - der hat ja den Mitarbeiter angestellt - muss doch die Klamotten ersetzen. :
Nö, wie schon gesagt, muss nur der Schaden ersetzt werden.
Bei getragener Kleidung - insbesondere wenn die über 1 Jahr alt ist - tendiert der Schaden gegen 0.
ZitatAber offensichtlich unzureichend informiert. :
Nö, das ist überhaupt nicht offensichtlich, nur weil jemand was nicht mitbekommt, bedeutet das nicht automatisch, dass unzureichend informiert wurde.
Zitatr hätte die ja irgendwo hinlegen können mit der Warnung :
Und dann noch mal und nochmal und ... ?
Julia - dein Ärger über den Verlust der Sachen ist wohl zu spüren, gleichwohl dürfte es mit einer Schadensersatzforderung mau aussehen, ganz abgesehen von der Frage, was da in Euro und Cent zu erwarten wäre.
Der AG hat auf die 'Rama-dama-Aktion' hingewiesen; jetzt könnte man rumtun, wo und wie die Aktion angekündigt worden ist, mit welchem Vorlauf ... . Aber unterstellt, dass das am üblichen Ort für Ankündigungen und Mitteilungen auf die übliche Art passiert ist, wirst du dem AG kaum ein Pflichtversäumnis nachweisen können.
Wenn überhaupt, kann eine Forderung hier nur gegen den AG gehen - gegen den Kollegen, der die Aktion dann tatsächlich ausgeführt hat, sowieso nicht.
Entspann dich und schluck den Ärger runter und kennzeichne deine Sachen deutlich als dein Eigentum, die nicht im Spind unterzubringen sind.
Wie hat der Arbeitgeber denn informiert?
Die Fragestellerin schreibt, es wäre unzureichend gewesen. Es wäre geschickt, wenn sie mehr Details liefern würde, wie die Räumungsaktion denn bekannt gegeben wurde (Rundmail, Aushang am schwarzen Brett, Bekanntgabe in Besprechung, ...)
Dann könnte man diskutieren, ob es unzureichend war oder nicht.
Die Schlussfolgerung "ich habe nix mitbekommen, also muss es unzureichend gewesen sein" ist auf jeden Fall zu kurz gesprungen.
Auf die Problematik, dass selbst dann, wenn tatsächlich unzureichend informiert wurde, bestenfalls ein einstelliger Eurobetrag herausspringt, wurde ja schon hingewiesen. (Nur Zeitwert, nicht Neuwert)
Nicht du sollst auf etwas hinweisen. Du willst doch Ersatz des Schadens fordern.ZitatWie soll ich darauf hinweisen, wenn ich es nicht mitbekommen habe. :
1. Deine Schadensminderungspflicht wäre zu beachten.
2. Der Zeitwert von Stiefeln und Jacke wäre zu berücksichtigen. (evtl. sind die Teile schon sehr alt?)
3. Nachweise über den Wert/Neuwert hättest du zu erbringen.
Der Mitarbeiter muss die entsorgten Klamotten ganz sicher nicht ersetzen. Denn der hat im Auftrag seines AG gehandelt. Der hat angekündigt, dass *mal aufgeräumt wird*, dass auch die Garderoben entfernt werden.
Du hast das nicht mitbekommen. Warum nicht? Welche Gründe sprechen dafür, dass du es nicht mitbekommen konntest? Warst du lange nicht im Betrieb?
Du wirst es mehr als schwer haben, vom AG auch nur 1 € erhalten. Eher ein müdes Schulterzucken.
ZitatEs wäre geschickt, wenn sie mehr Details liefern würde :
Ja, Details wurden schon mehrfach erfragt ...
... mir scheint, Julia hat längst begriffen, dass da nichts zu holen ist.
ZitatWeil ich die benötige für die Arbeit - ab und an. :
Falsche Antwort.
Private Sachen benötigt man nicht für die Arbeit.
Alles, was man für die Arbeit benötigt, hat der AG zu stellen.
Ändert jetzt zwar nichts daran, dass die weggekommenen Sachen weg sind, aber wenn man demnächst dann doch mal irgendwo hin muss, wo Gummistiefel notwendig sind, dann fragt man eben mal den AG, woher Du die nehmen sollst.
-- Editiert von Kalanndok am 27.05.2022 13:38
Mir fällt auf, dass die Fragestellerin an den Punkten, die entscheidend sind, einfach nicht aufklärt. Das ist einmal die Art und Weise der Information. Es kommt nicht darauf an, ob die Info bei ihr angekommen ist. Es kommt darauf an, wie informiert wurde, also darauf, wie sich der Arbeitgeber verhalten hat. Und da wird ja hier geschwiegen.
Weiterhin wäre von Bedeutung, was denn typischerweise an der Garderobe aufgehängt, gelagert werden kann. Stiefel sind da schon etwas unüblich, und Bekleidungsstücke, die abends nicht mit nach Hause genommen werden, auch.
Und schließlich ist es auch keinesfalls so, dass der Arbeitgeber alles stellen muss, was auf der Arbeitsstelle benötigt wird. Ich komm ja auch nicht barfuß zum Job oder nackert, und an der Arbeitsstelle muss der Arbeitgeber Klamotten und Schuhe stellen, weil der dort keine Nackedeis sitzen haben will. Für welche speziellen Fälle man eben diese Teile benötigt, das wissen wir hier auch nicht. Und solange darüber geschwiegen wird, kann man auch keine substantiierte Auskunft erteilen.
Über den Zeitwert von getragenen Klamotten ist ja schon alles geschrieben worden.
wirdwerden
Weder Jacken noch Stiefel sind da ungewöhnlich. Die standen da jahrelang. Auf einer Besprechung wurde das wohl gesagt. Aber im Protokoll steht davon nichts. Also nichts, was man hätte nachlesen können.
Ein Abteilungslieter hat das halt gemacht, die Aufräumaktion. Er hat das entchieden - nicht der oberste Firmenboss.
Damit kann der Punkt gesetzt werden.ZitatDie standen da jahrelang. :
Da die Sachen schon jahrelang dort standen und also entspr. alt sind, hat sich doch weiteres erledigt.
Dass über eine Aufräumaktion nicht der Vorstandsvorsitzende eines großen Konzerns oder die Bezirksregierung entscheidet, ist so und außerdem unwichtig.
Also?
Endlich mal paar neue Gummistiefel und ne neue Jacke anschaffen und an geeigneter Stelle unterbringen...falls man doch wieder zur Arbeitsstätte muss/darf.
... und mit fettem Edding den Namen draufschreiben.
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