qualifiziertere Arbeit - Lohn unverändert?

14. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)
qualifiziertere Arbeit - Lohn unverändert?

Hallo,

wenn ein AN, der bisher "normale" Facharbeitertätigkeiten ausgeführt hat, nun höherqualifiziertere Arbeitsaufgaben bekommt, die bisher von einer Meisterstelle bearbeitet wurden, hat er sicherlich keinen rechtlichen Anspruch auf höheres Gehalt, oder?

Aber wie würden die Chancen stehen, wenn er gegen ein Nicht-Höherstufen vorgeht (BR, Gewerkschaft, Anwalt)?

Hintergrund:
Durch komplexe Umstrukturierungsprozesse soll die Arbeit von 2 Meistern auf 1 Stelle gekürzt werden und die entsprechend überstehenden Arbeitsaufgaben umgelagert werden. Also im Grunde genommen eine volle Stelle. Der AN (mit FA-Abschluss), der diese neu bekommen soll, soll diese noch zusätzlich ausführen. Vom zum schaffenden Pensum mal abgesehen, würde in diesem Fall doch eine höhere Entlohnung gerechtfertigt sein, oder? Der Gehaltsunterschied liegt bei ca. 800,- € brutto. Der neue AN ist aber durchaus in der Lage, durch lange Erfahrungen diese Aufgaben zu bewältigen.

Was meint Ihr?

LG Lilex

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Wenn Du schon den BR und die Gewerkschaft erwähnst, sollte ja ein Tarifvertrag gelten, oder?
Was sagt den der BR - der muss schließlich zur Versetzung und einer evtl. Umgruppierung angehört warden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)

Ja, wir haben alles - BR und auch TV. Der AN weiß nur nicht, wie er an die Sache rangehen soll. Denn der AG wird sich hüten, von selbst mehr Geld zu zahlen. Du meinst also, am besten erst mal abwarten, bis die Arbeitsaufgaben offiziell zugeteilt werden und dann mit dem BR reden? Oder besser erst mal mit dem Chef, oder?

Wir wollen uns nur alle schon mal im Vorfeld etwas informieren, was für Möglichkeiten wir hätten.

LG Lilex

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

//// Der AN (mit FA-Abschluss), der diese neu bekommen soll, soll diese noch zusätzlich ausführen.

Das klingt doch einigermaßen danach, als seist du im Gespräch wegen der Umstrukturierung und Aufgabenzuteilung - da sollte die Frage der Vergütung ihren Platz haben, oder?

/// ... abwarten, bis die Arbeitsaufgaben offiziell zugeteilt werden
hört sich wiederum so an, als seist du ein passives Glied im Geschehen, dem die Dinge widerfahren.
Mein Rat: Spiel eine aktive Rolle! Schalte dich ein! Und grenz dich auch ab, um dich gegen Überforderung frühzeitig zu schützen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lilex
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich wurde bisher nur vorinformiert von meinem Chef, dass es wohl in 2017 so kommen wird. Dann werde ich das Thema Gehalt auf jeden Fall ansprechen. Leider kann ich nicht gut argumentieren. Aber den BR werde ich auf jeden Fall mit ins Boot holen.

Ich habe ja auch jetzt schon Arbeiten übernommen bzw. übernehmen müssen, die 3 Gehaltsgruppen höher liegen. Da habe ich damals nichts bekommen. Okay, damit überarbeite ich mich auch nicht. Nur finde ich es ungerecht, wenn MA 800 € mehr Brutto haben und die gleiche Arbeit machen wie ich. Und das nur mit der Begründung, die Stelle fordert einen Meisterabschluss, den ich ja nicht habe. Aber diese Stelle kürzen und mir die Arbeit dann zuteilen, das geht wunderbar :-(

Und wie gesagt, ich wollte mich schon etwas vorbereiten, damit ich dann nicht wieder im Gespräch sitze und mir nichts einfällt.

Aber wie Euch so verstanden habe, ist in diesem Fall ein Gespräch über eine entsprechende Gehaltsanpassung durchaus gerechtfertigt?

LG Lilex

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

/// .. durchaus gerechtfertigt?

Wann, wenn nicht in Zeiten des Umbruchs?

2x Hilfreiche Antwort

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