Guten Morgen,
ich habe eine Frage. Wir haben uns von einem Mitarbeiter getrennt via Aufhebungsvertrag mit der entsprechenden Klausel "Mit Schließen dieses AHV sind alle beidseitigen Ansprüche aus dem AV abgegolten." Natürlich wurde der MA mit Unterschrift unter Fortzahlung seiner Bezüge freigestellt.
Nun hat der MA die Forderung gestellt, dass er noch Reisekosten offen hat und diese ausgezahlt haben möchte. Sein Anwalt ist ebenso der Meinung, dass Reisekosten ein Bestandteil der vertragsgemäßen Vergütung seien und diese daher gezahlt werden müssen.
Wie ist eure Einschätzung?
`Reisekosten
22. März 2023
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Frage vom 22. März 2023 | 08:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
`Reisekosten
#1
Antwort vom 22. März 2023 | 08:12
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 7x hilfreich)
Zitat :Wie ist eure Einschätzung?
Da hat er Recht.....
Sonst könnte man ja auch das Gehalt nicht mehr zahlen, da alle Ansprüche abgegolten sind.
Ich würde das eher auf Urlaubsansprüche oder Weihnachtsgeld beziehen. Reisekosten sind ja Kosten, welche der MA für den Arbeitgeber ausgelegt hat und nicht für sich ausgegeben.
#2
Antwort vom 22. März 2023 | 08:17
Von
Status: Heiliger (20266 Beiträge, 7339x hilfreich)
Das sehe ich auch so. Da jetzt noch ein Hickhack zu starten ....
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