`Reisekosten

22. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
KathrinKie
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
`Reisekosten

Guten Morgen,

ich habe eine Frage. Wir haben uns von einem Mitarbeiter getrennt via Aufhebungsvertrag mit der entsprechenden Klausel "Mit Schließen dieses AHV sind alle beidseitigen Ansprüche aus dem AV abgegolten." Natürlich wurde der MA mit Unterschrift unter Fortzahlung seiner Bezüge freigestellt.

Nun hat der MA die Forderung gestellt, dass er noch Reisekosten offen hat und diese ausgezahlt haben möchte. Sein Anwalt ist ebenso der Meinung, dass Reisekosten ein Bestandteil der vertragsgemäßen Vergütung seien und diese daher gezahlt werden müssen.

Wie ist eure Einschätzung?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Familienmensch1971
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von KathrinKie):
Wie ist eure Einschätzung?


Da hat er Recht.....
Sonst könnte man ja auch das Gehalt nicht mehr zahlen, da alle Ansprüche abgegolten sind.
Ich würde das eher auf Urlaubsansprüche oder Weihnachtsgeld beziehen. Reisekosten sind ja Kosten, welche der MA für den Arbeitgeber ausgelegt hat und nicht für sich ausgegeben.

Signatur:

User auf Ignore-Liste:
Anami, da keine sinnvollen Beiträge zu erwarten sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6466x hilfreich)

Das sehe ich auch so. Da jetzt noch ein Hickhack zu starten ....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen