rückwirkend krankgeschrieben

15. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ChicaWhoo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
rückwirkend krankgeschrieben

Hallo,

Ich war am Montag in der Arbeit trotz Krankheit, dabei bin ich 10 min zu spät gekommen da ich zum doc wollte, dieses aber nicht schaffte. Also bin ich zur Arbeit, meine Chefin verlangte eine Bestätigung fürs zu spät kommen. Also bin ich am Dienstag zum Arzt da es mir schlechter ging. Dieser hat mich für Montag rückwirkend krankgeschrieben. Da ich ihm das erzählt habe, jetzt ist meine Chefin sauer, weil ich Montag ja in der Arbeit war und das nicht ginge dass ich mich für Montag krankschreiben lasse. Sie klärt das jetzt mit der Geschäftsführung ab. Hab ich was zu befürchten, da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe?

Liebe grüße

ChicaWhoo

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

"Rückdatierung ist möglich

Es kann manchmal notwendig sein, auch für die Zeit vor dem Arztbesuch die Krankheit zu dokumentieren. Das ist in engen Grenzen erlaubt, § 5 Abs. 3 AU-RL:

Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig."


Quelle:https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-essen.de/976/darf-der-arzt-rueckwirkend-krankschreiben/

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#2
 Von 
ChicaWhoo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich was befürchten? War heute nochmal beim Arzt und dieser sagte mir , dass meine Krankmeldung rechtens ist und ich nix zu befürchten hätte, stimmt das?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
und dieser sagte mir , dass meine Krankmeldung rechtens ist und ich nix zu befürchten hätte, stimmt das?


Ja

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#4
 Von 
ChicaWhoo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön für die Hilfe

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