rückwirkent eine abrechnung

2. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
bulgu
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)
rückwirkent eine abrechnung

guten tag
darf der arbeitgeber rückwirkend eine abrechnung erstellen für dezember? folgendes ein befristeter arbeitsvertrag wurde durch den mitarbeiter nicht verlängert der vertrag lief am 01.01.06 aus
der mitarbeiter hatte vorher insolv.beantrag und von den lohn auch gepfändet wurden in soweit möglich war. der mitarbeiter hatte noch 60 überstunden. die lohnsteuerkarte für 06 lag dem arbeitgeber vor weil er es haben wollte.er hat die üstd.rückwirkent auf das dez.abrg.eingetragen und nicht für januar
wo bei eine abrechnung für januar vorliegt.dadurch wurden die ü std über 300 eur.gepfändet wurden weil der lohn zu hoch lag im dez.
vielen dank im voraus.
buLGu

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Hallo.

Wenn der Arbeitsvertrag zum 31.12.05 endet, so ist es natürlich klar, das noch vorhandene Überstunden auf dieser letzten Abrechnung landen. Was ich nicht verstehe, ist die Erstellung einer Abrechnung für den Januar 2006.

Soweit ich aber weiss, ist die Vergütung aus Überstunden aber ohnehin zur Hälfte pfändbar.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Verstehe ich auch nicht.

Der Vertrag lief am 1.1.06 aus. D.h. Sie haben im Januar nicht gearbeitet, warum sollte er also vorhger geleistete Überstunden im Januar geltend machen??

Diese gehören doch ins Jahr 2005.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bulgu
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank für die antworten

die abrechnung für jan.enstand weil der rest auszahlung nach dem pfändbaren betrag noch ca 30 euro.über blieb.und den betrag hat er für jan.gerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen