Ich wurde vor zwei Jahren im öffentlichen Dienst eingestellt. In der damaligen Stellenanzeige wurde über die Stellenart (befristet / unbefristet) nichts geschrieben. Im Vorstellungsgespräch wurde vom einer Befristung nichts erwähnt. Als ich den Arbeitsvertrag
erhielt, stand dort, dass der Vertrag sachgrundlos befristet sei. Da es im öffentlichen Dienst üblich ist, erst einmal sachgrundlos befristet einzustellen, dachte ich mir nicht viel dabei. Nun sind zwei Jahre um und mein Vertrag neigt sich dem Ende. Vom Personalchef erfuhr ich nach langem Bohren, dass ich auf einer Elternzeitvertretung sitze und dieses nun nach Klärung im Aug. wieder besetzt würde.
Das Ärgerliche daran ist nun, dass ich solche Stellen mangels Perspektive immer gemieden habe. Hätte ich zu Beginn gewusst, dass es eine Elternzeitvertretung ist, hätte ich diese Stelle nie angenommen.
Ich fühle mich eine wenig hinters Licht geführt. Hätte der Arbeitgeber mir diesen Grund (Elternzeitvertretung)nicht mitteilen müssen ,wenn vielleicht auch nur mündlich ?
Das Verhalten des Arbeitgebers ist für mich grenzwertig und nicht offen.
Der Grund der sachgrundlosen Befristung wurde mir erst jetzt bekannt gegeben. Ich falle aus allen Wolken weil meine Perspektive vernichtet ist.
-- Editiert von chris134 am 30.03.2019 10:47
-- Editiert von chris134 am 30.03.2019 10:48
sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag - Gründe wurden verschwiegen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Der Grund der sachgrundlosen Befristung
Entweder sachgrundlos ODER mit Sachgrund. Allem Anschein nach lautet dein AV auf Befristung nach dem Kalender gem. § 14 Abs. 2 TzBfrG und eben nicht nach Absatz 1, in dem die typischen Sachgründe aufgelistet sind.
Da ist es vollkommen wurscht, auf wessen Planstelle du sitzt - der Vertrag läuft aus, ohne dass es einer Kündigung bedarf. De facto gab es da nie eine 'Perspektive', die vernichtet sein könnte - eine Perspektive zu haben ist dann doch deutlich zu unterscheiden von Hoffnungen und Erwartungen deinerseits, die du wohl meinst.
Der Vertrag zählt und nicht, was ein Personaler sonst noch blubbert.
Der Arbeitgeber hat vor zwei Jahren vielleicht nicht mit offenen Karten gespielt, weil die Befristung erst im Vertrag Erwähnung fand. Sie haben dann aber unterschrieben... Das wäre der Zeitpunkt gewesen beim AG nachzufragen und sich über die Perpektiven Gedanken zu machen (und sich ggf. dagegen zu entscheiden).
Gruß von Frau Herrje
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Eine Doppelbefristung (Zweck- und Kalenderbefristung) ist schon möglich, macht die Sache für den Arbeitnehmer jedoch nicht unbedingt besser.
... stimmt im Prinzip. Dann würde es aber auch so formuliert sein, etwa 'für die Dauer der Elternzeit oder bis zum Datum xx.yy.zz'. In Chris' AV steht aber wohl nur die zeitliche Befristung.
Ja,das stimmt. In meinem AV steht nur die sachgrundlose Befristung bis zum 31.05.2019. Ich verstehe....
Ich war wohl etwas zu naiv...
..
Danke für eure Antworten
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