schadensersatz bei unentschuldigt fehlen?

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
akiba
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
schadensersatz bei unentschuldigt fehlen?

Hallo,

ich bin letzte Woche Samstag krank geworden und bin auch nicht zur Arbeit gegangen. Ich habe natürlich bescheid gesagt vorher beim AG.

Heute war ich beim Arzt und bin bis Mittwoch krank geschrieben. ABER mein Arzt will mich nicht rückwirkend krank schreiben!?

Der Samstag ist also unentschuldigt. Was kann jetzt passieren? Ich arbeite im Einzelhandel, hab meinem Chef vorher bescheid gesagt.

Kann man mich jetzt wegen Schadensersatz verklagen? Was wird passieren?

Viele Grüße,

akiba

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie haben schon mal nicht unentschuldigt gefehlt, Sie haben den Arbeitgeber ja informiert. Muß man an Ihrer Arbeitsstelle für den 1. Tag einer Krankmeldung ein Attest vorlegen? Wo ist das geregelt, steht etwas dazu im Arbeitsvertrag oder gilt ein Tarifvertrag?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hi Akiba
Das machen die wenigsten Ärzte rückwirkend krankschreiben.
Wenn der AG meint du wärst für diesen Tag unentschuldigt ( also ohne Krankmeldung, telefonisch hast ja Bescheid gegeben), soll er Dir einen Tag Urlaub abziehen oder Du arbeitest den Tag mal nach. Dann ist es eigentlich erledigt.

Lg Schnuffi;)

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"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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#3
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Was der AG meint (z.B. dass an dem Samstag unentschuldigt gefehlt wurde) halte ich für irrelevant.

Zunächst einmal ist zu prüfen, ab welchem Tag der Erkrankung die AU vorliegen muss.

Ich persönlich käme nie auf die Idee für einen Krankheitstag einen Urlaubstag herzugeben oder diesen nachzuarbeiten. Krank ist krank!

Auch deinem AG sollte bewusst sein, dass an einem Samstag nur ärztliche Notdienste zur Verfügung stehen und eine Krankmeldung deshalb nur schwer erhältlich ist (gerade wenn man z.B. auf dem Land wohnt).


Einen Schadenseratzanspruch hat dein AG auf jeden Fall nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ameryjoline
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ist es bei dir so geregelt, dass du gleich am ersten Tag eine AU vorlegen musst? Normalerweise muss erst am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung vorliegen und die hast du ja. Also ist der Samstag auch nicht unentschuldigt. Zur Not könntest du es ja wirklich mit einem Urlaubstag regeln. Aber wie gesagt, normalerweise muss erst ab 3.Tag eine AU vorliegen

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