Hallo,
ich war 2 Monate in Elternzeit.
Kurz vor Ende der Elternzeit habe ich ein Hinweiß von meinen AG bekommen das er mir wohl in dieser Zeit Geld überwiesen hat. Da ich kein Geldeingang in den 2 Monaten auf mein Konto vermute, habe ich auch nicht drauf geschaut.
Mein AG hatte recht er hatte mir zuviel Geld überwiesen.
Dieses habe ich, nachdem ich die Lohnabrechnungen bekommen habe (2Tage später) unverzüglich zurückgezahlt.
Weil ich Mitte des Monats in EZ gegangen bin benötigte ich diese um die korrekte Summe zurück zu überweisen.
Nun will der AG mich aufgrund meines Verhalten abmahnen.
Ich kann mir nicht vorstellen das dies korrekt ist, da es ja nicht mein Fehler war, dass er mir zuviel Geld überwiesen hat. Wie sieht ihr das ?
scheinbar ein Grund für eine Abmahnung gesucht.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Nun will der AG mich aufgrund meines Verhalten abmahnen.
Halte ich für fraglich, ein *berufliches* Fehlverhalten liegt ja nicht vor.
(Hier liegt ja überhaupt kein Fehlverhalten vor, aber selbst wenn man eine Rücküberweisung verzögern oder verweigern würde, wäre das IMO kein Abmahnungsgrund.)
Das wäre ja praktisch für den AG, einmal zu viel Geld überweisen und abmahnen, noch mal zu viel Geld überweisen und kündigen. So funktioniert es nicht.
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Hallo,
lächerlich kann ich nur sagen. Den Fehler hat der AG begangen (kann sich ja selbst abmahnen, bzw. seine Lohnbuchhalter). Du hast dich völlig richtig verhalten, nach Erhalt der korrekten Abrechnung zu zahlen, ist völlig in Ordnung. Selbst über vertragliche Klauseln wie:
"der AN zahlt zu viel erhaltenen Lohn unverzüglich zurück"
wäre dir keine Pflichtverletzung vorzuwerfen.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
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Ja ich sehe das auch so das ich mich richtig verhalten haben. Da der AG bekannt ist Leute "rauszuekeln" hat er wohl mich als neues Ziel anvisiert. Jetzt stellt sich für mich die Frage, Was tun ?
Nichts. Jede Reaktion dürfte die Situation nur verschlimmern.
Zudem wird es schwerlich eine Wiederholung deines "Fehlverhaltens" geben, auf der eine Kündigung fußen könnte.
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