Hallo zusammen,
meine Freundin hört in zwei Monaten bei Ihrem aktuellen Arbeitegeber auf zu arbeiten, dieser hat IHren Vertrag nicht verlängert. Ein Zwischenzeugnis hat Sie bereits erhalten, jetzt ist sie krank geworden und für 10 Tage krankgeschrieben.
Ihr Arbeitgeber hat Ihr bei abgabe der Krankmeldung angedeutet das ein längerer krankheitsvorfall zu einem schlechten Arbeitszegnis führe.
Kann der das tatsächlich machen?
Danke und Gruss
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schlechtes Arbeitszeugnis
Ein Arbeitgeber kann sicher versuchen, ein schlechtes Zeugnis auszustellen, weil jemand krank war. Rechtlich zulässig ist das nicht.
War das Zwischenzeugnis besser und gibt es keine sachliche Erklärung für ein schlechteres Zeugnis, dann kann sich der Arbeitnehmer wehren und ein wahrheitsgemäßes Zeugnis verlangen.
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Das Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß sein, aber auch wohlwollend, d.h., es darf das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren.
Hier drei Urteile dazu:
(1) Umstände, die für den Arbeitnehmer, seine Führung und Leistung nicht charakteristisch sind, gehören nicht ins Zeugnis, und zwar auch dann nicht, wenn sie zur Lösung des Arbeitsverhältnisses geführt haben. Der Lösungstatbestand (z.B. Krankheit) ist ohne Verlangen des Arbeitnehmers nur dann anzugeben, wenn er für den Arbeitnehmer charakteristisch ist. - Krankheitsbedingte Fehlzeiten werden nur dann unter Dauer des Arbeitsverhältnisses (ohne Hinweis auf die Art der Krankheit) erwähnt, wenn sie außer Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitsleistung stehen, wenn sie also etwa die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmachen.
- Sächsisches LAG 30.1.1996 - 5 Sa 996/95
(2) Aussagen über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers gehören im allgemeinen nicht in das Zeugnis. Für den Arbeitnehmer nachteilige Angaben über seinen Gesundheitszustand gehören aber ins Zeugnis, wenn dieser Zustand den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers grundsätzlich beeinflußt und anzunehmen ist, daß der künftige Arbeitgeber an diesen Angaben ein berechtigtes und verständiges Interesse hat. In diesem Sinne wurde eine Klage auf Entfernung der Aussage "Herr X hat trotz seiner sich von Zeit zu Zeit zeigenden gesundheitlichen Schwierigkeiten die ihm übertragenen Arbeiten ..." abgewiesen.
- ArbG Hagen 17.4.1969 - 2 Ca 1160/68
(3) Krankheitsbedingte Fehlzeiten darf der Arbeitgeber nicht in das dem Arbeitnehmer zu erteilende Zeugnis aufnehmen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine eineinhalbjährige krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ohne Unterbrechung vorgelegen hat.
- ArbG Frankfurt/M. 19.3.1991 - 8 Ca 509/90
Wenn deine Freundin (bspw.) also nicht Aerobiclehrerin ist und als solche ständig wegen Rückenbeschwerden krankgeschrieben ist, hat der zukünftige AG kein berechtigtes und verständiges interesse an der Information über Krankheitstage.
Sie dürfte also bei einer solchen Angabe von Krankheitstagen einen Anspruch auf Entfernung haben.
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