Der Sachverhalt ist folgender:
Mir wurde zum 01.09.2003 die Kündigung ausgesprochen. Diese habe ich in schriftlicher Form erhalten und die lt. Arbeitsvertrag 4-wöchige Kündigungsfrist wurde eingehalten. Wir hatten jedoch am 01.07.2003 einen mündlichen Aufhebungsvertrag zum 01.04.2004 geschlossen. Meine Frage dazu wäre jetzt, kann ich obwohl es einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, in dem mündliche Absprachen ausgeschlossen werden, trotzdem auf mein Recht der mündlichen Absprache pochen? Diese Absprache wurde im Rahmen eines Abschlussgespräches vor Zeugen vom AG noch mal bestätigt, aber damit abgetan, dass es nur ein mündlicher Vertrag sei und dieser lt. Arbeitsvertrag nicht rechtsgültig wäre.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Helfen könntet.
Gruß
Merz Sascha
schriftlichen Arbeitsvertrag mündliche Absprachen
19. September 2003
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Frage vom 19. September 2003 | 14:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
schriftlichen Arbeitsvertrag mündliche Absprachen
#1
Antwort vom 26. September 2003 | 14:37
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Also rechtlich bin ich mir da nicht ganz sicher, aber meines Wissens bedarf eine Kündigung der Schriftform.
Und selbst wenn der mündliche Aufhebungsvertrag rechtsgültig wäre, so ist vor inkrafttreten dessen eine Kündigung 7 Monate vorher ausgesprochen worden. Wenn Du einen Arbeitsvertrag bis zum 01.04.2004 hast, kannst Du doch trotzdem vorher gekündigt werden. Hier stellen sich natürlich die Fragen nach den Kündigungsgründen...
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