schwanger; beschäftigungsverbot; Mini-job

30. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)
schwanger; beschäftigungsverbot; Mini-job

hallo!

eine freundin von mir hat einen minijob seit juli 07.jetzt ist sie schwanger. aufgrund verschiedener probleme hat sie ein beschäftigungsverbot vom doktor erhalten. das b.-verbot hat am 16.11.07 begonnen.

wie geht das dann weiter mit ihrem geld??

muss der Arbeitgeber weiterhin monatlich das geld bezahlen?oder hört das dann auf und es sie bekommt nichts mehr??

Der AG sagt sie müssen nur 6 wochen bezahlen wie bei einem krankenschein und dann nichts mehr. das kann ich aber irgendwie nicht glauben.


Danke

sweety26

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

kommt darauf an, ob explizit ein *Beschäftigungsverbot* erteilt wurde oder wirklich nur ein Krankenschein.

<a href="http://dejure.org/gesetze/MuSchG/11.html>klick hier Mutterschutzgesetz §11</a>

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

es handelt sich um ein Beschäftigungsverbot!! krankenschein war davor.

MFG

Sweety26

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Dann, denke ich kommt § 11 Mutterschutzgesetz zum Zug! :grins:

-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#4
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

zählt das auch bei einem Minijob?? sie verdient ungefähr 260 euro im monat. zält das dort auch??

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2000x hilfreich)

... minijobs sind arbeitsverhältnisse wie andere auch. das besondere des minijobs erschöpft sich darin, dass i.d.r. der ag die sozialabgaben trägt und nach der entgeltfortzahlung kein krankengeld gezahlt wird. (hab ich was vergessen??). aber du bist nicht krank.

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#6
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

und wie kann man das denen klar machen??
die sagen es werden nur 6 wochen bezahlt wie bei einem krankenschein!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2000x hilfreich)

z.b. das mutterschutzgesetz mal ausdrucken und vorlegen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sweety26
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 38x hilfreich)

da gibt es doch auch so einen aufsichtsrat oder so was. oder?? kann man sich da nicht hinwenden??

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