Hallo Community,
ich bin von Beruf Tierwirt (in der Landwirtschaft) und momentan auf der Suche nach Arbeit. Nach einem Vorstellungsgespräch hat mein potenzieller neuer Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag vorgelegt. Leider weiß ich nicht, was ich von einzelnen Passagen halten soll, da alles so allgemein klingt. Hier ein paar Auszüge daraus.
"Die tägliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden."
„Mit der Zahlung des vereinbarten Grundgehaltes gelten die geleisteten Überstunden als abgegolten."
„Die Gewährung von freien Tagen erfolgt nicht generell am Wochenende. Es sind mindestens 6 freie Tage im Monat zu gewähren."
„Der Arbeitnehmer erhält 21 Arbeitstage Urlaub."
Weitere Angaben zur Arbeitszeit etc. sind nicht enthalten. Nun zu meinen Fragen.
1. Sind 9 h am Tag rechtens, da ich bisher immer von 8 h/Tag bis max. 10 h in Ausnahmefällen gelesen habe?
2. Der Teil mit den Überstunden ist nicht ok, oder?
3. Min. 6 Tage frei im Monat klingt irgendwie komisch. Was soll das Wort „mindestens" bedeuten? Die freien Tage kann man übrigens so legen wie man möchte.
4. 21 Arbeitstage Urlaub erscheinen mir recht wenig. Urlaubstage wären von Mo bis Fr. Für 14 Tage Urlaub müsste ich also 10 Tage Urlaub + 4 Tage frei (Wochenenden) nehmen. Arbeite ich eigentlich in einer 5-Tage-Woche oder in einer 6-Tage-Woche?
Für eure Hilfe/Anmerkungen/Fragen wäre ich sehr dankbar.
sehr allgemeingehaltener Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
1. Nach dem AZG dürfen im Mittel tatsächlich täglich 8 h nicht überschritten werden; nach EU-Recht sind aber 48 h / 'Woche möglich (im Schnitt; max. 60 Wo-Std). - da gibt es also Erörterungsbedarf. Über die wöchentliche AZ ist nichts gesagt?
Evtl. gibt es aber auch einen TV, der diese Fragen abweichend regelt.
2. richtig.
3. Vmtl. wirst du dich auf WE-Arbeit einstellen müssen.
4 Bei einer 5-Tage-Woche sind 21 Arbeitstage Urlaub o.k., bei einer 6-Tage-Woche nicht;
- Es sollte also einen Dienst- oder Einsatzplanplan geben -
Zitat:nach EU-Recht sind aber 48 h / 'Woche möglich
Nicht nur nach EU-Recht. Auch nach dem Arbeitszeitgesetz sind 48h pro Woche zulässig und wie man anhan des Bundesurlaubsgesetzes erkennen kann, geht der Gesetzgeber weiterhin von einer 8-Tage-Woche aus.
Die Vereinbarung zur Abeitszeit ist tatsächlich sehr ungenau und lässt zu viele Fragen offen.
[quote2. Der Teil mit den Überstunden ist nicht ok, oder?]
Nein der Teil mit den Überstunden ist nicht in Ordnung und in der Form unwirksam. Da gibt es mittlerweile einige Urteile dazu. Das nutzt Dir in dr Praxis aber wenig, weil Du dann jede einzelne Überstunde gerichtlich einfordern und schlimmer noch gerichtsfest nachweisen musst. Der AG will also keine Mehrarbeit vergüten, soviel ist bereits jetzt klar.
Stehen im Arbeitsvertrag Ausschlussfristen?
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Arbeitsvertrag_pauschale_Abgeltung_Ueberstunden_Gehalt_Mehrarbeit_Lohn_BAG_5AZR517-09.html
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Danke für die Antworten. Die Sache mit den Überstunden werde ich mal ansprechen.
Einen für mich geltenden TV o.ä. gibt es leider nicht. WE-Arbeit ist für mich kein Problem. Eine wöchentliche Arbeitszeit steht nicht drin, nur die 9 Stunden/Tag. Meine freien Tage kann ich, wie schon gesagt, so legen, wie ich möchte. Also nächsten Monat bspw. die ersten drei und die letzten drei Tage des Monats. Dadurch hätte ich Wochen, in denen ich 7x9 Std. arbeiten müsste. Hätte ich in meinem Beispiel nun eigentlich eine 5- oder 6-Tage-Woche (zwecks Urlaub)?
Sie sollten auf jeden Fall darauf bestehen, dass eine Wochenstundenzahl vereinbart wird! Sonst gibt es ja keine Abgrenzung zwischen Normalarbeitszeit und Überstunden und beweisen können Sie nichts mehr im Klagefall.
Mindestens 6 Tage frei im Monat ist eine völlig unübliche Formulierung und auch hier wäre zu empfehlen, dass vereinbart wird, ob Sie eine 5 ode 6-Tagewoche haben. Sonst haben Sie ja nicht mal eine Grundlage, um Ihren Urlaub zu berechnen.
Die freien Tage kannst Du festlegen? Davon lese ich nichts in der Klausel und üblich ist das auch nicht gerade. Das Direktionsrecht liegt normalerweise beim Arbeitgeber.
Da die tägliche Arbeitszeit 9h betragen soll kann daraus niemals ein Schnitt von 8h resultieren.
Punkt 1: ist also nicht rechtens.
Punkt 2: ist ebenfalls nicht rechtens.
Punkt 3: hört sich für mich so an, als hättest du 6 arbeitsfreie Tage im Monat. Bei einer 5 Tage Woche hat man, je nach Monat, 8 - 10 freie Tage pro Monat.
Punkt 4: Folglich würden dir also mehr als 21Tage Urlaub zustehen.
Fazit: Du solltest das Arbeitsangebot nicht annehmen. Ärger ist vorprogrammiert.
Die freien Tage können so gelegt werden, wie man möchte. Das ist zu 100 Prozent sicher. Die restlichen Punkte werde ich noch einmal ansprechen.
Noch eine kleine Frage zur Arbeitszeit: Man kann täglich bis zu 10 Std. arbeiten, wenn in einem Zeitraum von 6 Monaten durchschnittlich nur 8 Std. am Tag gearbeitet wird. Man muss also die in den 6 Monaten gearbeiteten Stunden addieren und dann durch die Anzahl der Arbeitstage teilen und darf dann bei max. 8 Std. liegen, oder? So wie micbu also schon schrieb.
Falls ihr noch weitere Anregungen habt, immer her damit.
"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten...." (o-ton arbeitszeitgesetz)
Danach..... kommt im Gesetz die Möglichkeit der Ausnahme, nicht der Regel. Ihr Arbeitsvertrag macht die Ausnahme zur Regel. Das ist nicht rechtmäßig.
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