sehr allgemeingehaltener Arbeitsvertrag

4. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Oo_Marduk_oO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
sehr allgemeingehaltener Arbeitsvertrag

Hallo Community,

ich bin von Beruf Tierwirt (in der Landwirtschaft) und momentan auf der Suche nach Arbeit. Nach einem Vorstellungsgespräch hat mein potenzieller neuer Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag vorgelegt. Leider weiß ich nicht, was ich von einzelnen Passagen halten soll, da alles so allgemein klingt. Hier ein paar Auszüge daraus.

"Die tägliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden."

„Mit der Zahlung des vereinbarten Grundgehaltes gelten die geleisteten Überstunden als abgegolten."

„Die Gewährung von freien Tagen erfolgt nicht generell am Wochenende. Es sind mindestens 6 freie Tage im Monat zu gewähren."

„Der Arbeitnehmer erhält 21 Arbeitstage Urlaub."


Weitere Angaben zur Arbeitszeit etc. sind nicht enthalten. Nun zu meinen Fragen.
1. Sind 9 h am Tag rechtens, da ich bisher immer von 8 h/Tag bis max. 10 h in Ausnahmefällen gelesen habe?
2. Der Teil mit den Überstunden ist nicht ok, oder?
3. Min. 6 Tage frei im Monat klingt irgendwie komisch. Was soll das Wort „mindestens" bedeuten? Die freien Tage kann man übrigens so legen wie man möchte.
4. 21 Arbeitstage Urlaub erscheinen mir recht wenig. Urlaubstage wären von Mo bis Fr. Für 14 Tage Urlaub müsste ich also 10 Tage Urlaub + 4 Tage frei (Wochenenden) nehmen. Arbeite ich eigentlich in einer 5-Tage-Woche oder in einer 6-Tage-Woche?

Für eure Hilfe/Anmerkungen/Fragen wäre ich sehr dankbar.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

1. Nach dem AZG dürfen im Mittel tatsächlich täglich 8 h nicht überschritten werden; nach EU-Recht sind aber 48 h / 'Woche möglich (im Schnitt; max. 60 Wo-Std). - da gibt es also Erörterungsbedarf. Über die wöchentliche AZ ist nichts gesagt?
Evtl. gibt es aber auch einen TV, der diese Fragen abweichend regelt.
2. richtig.
3. Vmtl. wirst du dich auf WE-Arbeit einstellen müssen.
4 Bei einer 5-Tage-Woche sind 21 Arbeitstage Urlaub o.k., bei einer 6-Tage-Woche nicht;
- Es sollte also einen Dienst- oder Einsatzplanplan geben -

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat:
nach EU-Recht sind aber 48 h / 'Woche möglich


Nicht nur nach EU-Recht. Auch nach dem Arbeitszeitgesetz sind 48h pro Woche zulässig und wie man anhan des Bundesurlaubsgesetzes erkennen kann, geht der Gesetzgeber weiterhin von einer 8-Tage-Woche aus.

Die Vereinbarung zur Abeitszeit ist tatsächlich sehr ungenau und lässt zu viele Fragen offen.


[quote2. Der Teil mit den Überstunden ist nicht ok, oder?]

Nein der Teil mit den Überstunden ist nicht in Ordnung und in der Form unwirksam. Da gibt es mittlerweile einige Urteile dazu. Das nutzt Dir in dr Praxis aber wenig, weil Du dann jede einzelne Überstunde gerichtlich einfordern und schlimmer noch gerichtsfest nachweisen musst. Der AG will also keine Mehrarbeit vergüten, soviel ist bereits jetzt klar.
Stehen im Arbeitsvertrag Ausschlussfristen?

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_Arbeitsvertrag_pauschale_Abgeltung_Ueberstunden_Gehalt_Mehrarbeit_Lohn_BAG_5AZR517-09.html

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Oo_Marduk_oO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antworten. Die Sache mit den Überstunden werde ich mal ansprechen.
Einen für mich geltenden TV o.ä. gibt es leider nicht. WE-Arbeit ist für mich kein Problem. Eine wöchentliche Arbeitszeit steht nicht drin, nur die 9 Stunden/Tag. Meine freien Tage kann ich, wie schon gesagt, so legen, wie ich möchte. Also nächsten Monat bspw. die ersten drei und die letzten drei Tage des Monats. Dadurch hätte ich Wochen, in denen ich 7x9 Std. arbeiten müsste. Hätte ich in meinem Beispiel nun eigentlich eine 5- oder 6-Tage-Woche (zwecks Urlaub)?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie sollten auf jeden Fall darauf bestehen, dass eine Wochenstundenzahl vereinbart wird! Sonst gibt es ja keine Abgrenzung zwischen Normalarbeitszeit und Überstunden und beweisen können Sie nichts mehr im Klagefall.
Mindestens 6 Tage frei im Monat ist eine völlig unübliche Formulierung und auch hier wäre zu empfehlen, dass vereinbart wird, ob Sie eine 5 ode 6-Tagewoche haben. Sonst haben Sie ja nicht mal eine Grundlage, um Ihren Urlaub zu berechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Die freien Tage kannst Du festlegen? Davon lese ich nichts in der Klausel und üblich ist das auch nicht gerade. Das Direktionsrecht liegt normalerweise beim Arbeitgeber.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Da die tägliche Arbeitszeit 9h betragen soll kann daraus niemals ein Schnitt von 8h resultieren.
Punkt 1: ist also nicht rechtens.
Punkt 2: ist ebenfalls nicht rechtens.
Punkt 3: hört sich für mich so an, als hättest du 6 arbeitsfreie Tage im Monat. Bei einer 5 Tage Woche hat man, je nach Monat, 8 - 10 freie Tage pro Monat.
Punkt 4: Folglich würden dir also mehr als 21Tage Urlaub zustehen.

Fazit: Du solltest das Arbeitsangebot nicht annehmen. Ärger ist vorprogrammiert.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Oo_Marduk_oO
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die freien Tage können so gelegt werden, wie man möchte. Das ist zu 100 Prozent sicher. Die restlichen Punkte werde ich noch einmal ansprechen.
Noch eine kleine Frage zur Arbeitszeit: Man kann täglich bis zu 10 Std. arbeiten, wenn in einem Zeitraum von 6 Monaten durchschnittlich nur 8 Std. am Tag gearbeitet wird. Man muss also die in den 6 Monaten gearbeiteten Stunden addieren und dann durch die Anzahl der Arbeitstage teilen und darf dann bei max. 8 Std. liegen, oder? So wie micbu also schon schrieb.
Falls ihr noch weitere Anregungen habt, immer her damit.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten...." (o-ton arbeitszeitgesetz)
Danach..... kommt im Gesetz die Möglichkeit der Ausnahme, nicht der Regel. Ihr Arbeitsvertrag macht die Ausnahme zur Regel. Das ist nicht rechtmäßig.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.777 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen