seit fast 6 Jahren im Rechtsstreit

18. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lotus123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
seit fast 6 Jahren im Rechtsstreit

Hallo,
Ich bin mittlerweiler seit fast 6 Jahren im Rechtsstreit mit meinem AG.
Ich habe im Jahr 2005, insgesammt 5 Kündigungen innerhalb von einer Woche erhalten. 3 Kündigungen sind bereits zu meinem Gunsten ausgegangen. Hat jemand eine Ahnung wie lange so etwas noch dauern kann oder gibt es eine Höchstgrenze. Was kann ich tun um den Fall zu beschleunigen?

gruss Lotus

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wurden die 5 Kündigungen nicht zu einem Fall zusammengefasst?
Wenn die Fälle bereits über 5 Jahre zurückliegen, ging bisher alles bis vor das LAG oder gar BAG?
Arbeiten Sie im Augenblick bei diesem AG?

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#2
 Von 
Lotus123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
Nein die Kündigungen wurden nicht zusammengefasst
Jede Kündigung wird einzeln verhandelt, leider.
In den fast 6 Jahren sind erst 3 davon verhandelt worden. Es steht noch eine fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Der Fall wird vor dem LAG verhandelt. Beim AG bin ich seit 2005 nicht mehr, da die erste Kündigung fristlos war. Ich wurde sofort entlassen.Diese erst Kündigung und noch 2 andere sind bereits für unwirksam erklärt worden. Ich hab keine Ahnung
Was ich tun soll.


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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Es gibt keine Höchstgrenze. Zumindest ist mir keine bekannt.
Ich denke, im Forum "Verfahrensrecht" kann man Ihnen eher weiterhelfen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lotus123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke, ich werde mal suchen

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#5
 Von 
matze41065
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Au, waja. Wünsche dir noch viel Glück in deinem Fall.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
hat jemand eine Ahnung wie lange so etwas noch dauern kann oder gibt es eine Höchstgrenze. Was kann ich tun um den Fall zu beschleunigen?


Leider gibt es keine Höchstgrenze.

Es läuft bei Ihnen das übliche Spiel ab:

Kündigung 1 wird verhandelt, evtl gewinnen Sie beim Arbeitsgericht. In der zwischenzeit hat der AG noch weitere Kündigungen ausgesprochen.

Arbeitgeber oder - je nach Ausgang - Sie legen Berufung ein. Dadurch kann Kündigung 2 nicht bearbeitet werden, weil es sein könnte, dass Kündigung 1 wirksam ist.

Kündigung 1 wird vor dem Berufungsgericht bearbeitet und es erfolgt ein Urteil.

Evtl. erfolgt für Kündingung 1 eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG. Folge: Es wird immer noch nicht Kdg. 2 bearbeitet.

Est wenn die Nichtzulassungsbeschwerde zu Ihren Gunsten ausfällt und das LAG-Urteil bzgl. Kdg 1 zu Ihren Gunsten ausgefallen ist, wird Kdg. 2 bearbeitet und das Ganze beginnt wieder von vorn.


Und wenn sie nach langen Jahren es geschafft haben, dass Sie weiterbeschäftigt werden müssen, werden Sie sicherlich erneut vom AG gekündigt und das ganze "Spiel" beginnt von neuem.

Leider ist man als AN hier machtlos und man sollte sich darauf konzentrieren, Alternativen zu suchen.


Das Ganze hat in Wirklichkeit nicht mit einem effektiven Rechtsschutz zu tun. Eigentlich müssten um diesen zu gewähren die Arbeitsgerichte die Fälle parallel verhandeln. Dies wird jedoch nicht gemacht, da die Arbeitsgerichte bei solchen Fällen eigentlich nur an einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses interessiert sind. Denn eine Lösung des Problems ist hier grundsätzlich nicht möglich.


Daher wie gesagt mein Rat: Suchen Sie nach Alternativen, denn je länger ein solcher Prozess dauert, um so schwerer werden Sie wieder in das Berufleben zurück finden. Es gibt Verfahren, da hat schon die rechtskräftige Entscheidung zugunsten des AN 14! Jahre gedauert (BAG 2 AZR 158/0).

Der grundrechtlich und menschenrechtlich garantierte Anspruch auf effektiver Rechtsschutz ist bei manchen Arbeitsgerichten wohl ein Fremdwort.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 19.04.2011 10:24

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@MitEtwasErfahrung

Deine Schilderungen machen ja nicht gerade Zuversichtlich.
Ist es nicht dennoch im oben geschilderten Fall offensichtlich, dass 5! Kündigungen in einer Woche rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurden? Wenn die erste Kündigung zudem eine ausserordentliche fristlose war, wie kann der AG dannach noch mehr Kündigungen ins Blaue schiessen?
Hat hier nicht auch der Anwalt des AN geträumt?
Mir fehlen da die Worte. Wenn man mal nach dem Begriff Mehrfachkündigung sucht, findet man in erster Linie nur Kommentare zur Streitwertfestsetzung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ist es nicht dennoch im oben geschilderten Fall offensichtlich, dass 5! Kündigungen in einer Woche rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurden? Wenn die erste Kündigung zudem eine ausserordentliche fristlose war, wie kann der AG dannach noch mehr Kündigungen ins Blaue schiessen?


Naja, die übrigen dürften hilfsweise erfolgt sein und - wenn ich richtig vermute - jede auf anderen Gründen beruhen.

Trotzdem dürfte die Häufung schon auf Missbrauch hindeuten. Nur muss man einen Arbeitsrichter finden, der das auch so sieht bzw. sehen WILL.

Und in dieser Richtung habe ich ähnliche Erfahrungen gemacht (daher mein Pseudonym), über kurz oder lang gibt man dann doch auf, weil man sich einen solch langen Rechtsstreit nicht mehr leisten kann.


quote:
Wenn man mal nach dem Begriff Mehrfachkündigung sucht, findet man in erster Linie nur Kommentare zur Streitwertfestsetzung.


weil Mehrfachkündigungen eben in der Regel peu à peu bearbeitet werden und sich daher von normalen nicht unterscheidet. Nur wenn der AG Kündigungen mit den gleichen Tatsachen begründet, spricht man von sogenannten unzulässigen Kettenkündigungen, welche dann wirklich offensichtlich unwirksam sind. Im Arbeitsbereich wird man aber meist verschiede Gründe finden, die zwar in vielen Fällen keine Kündigung rechtlich begründen können, was aber erst von Arbeitsgerichten entsprechend festgestellt werden muss.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lotus123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Problem ist auch, dass kein Ende in Sicht ist in meinem Fall. Der AG hat nun vor Gericht einen Auflösungsanwas gestellt. Auf welcher Grundlage wird so etwas entschieden?. Ich hoffe dass die letzten beiden Kündigungen ebenfalls zu meinem Gunsten entschieden werden.
In diesem Fall müsste der AG mir die komplette Zeit nachzahlen, was ich hoffe.
Weiß jemand wie dass aussieht wenn das Gericht nun den Auflösungsantrag seitens des AG´s bejaht. Wird mir dann ebenfalls eine Nachzahlung bis dato zusteh oder nicht?

Gruss Lotus

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
In diesem Fall müsste der AG mir die komplette Zeit nachzahlen, was ich hoffe.


Sind Sie seit dem arbeitslos? Wenn nicht, dann wird der Verdienst, den Sie in der Zwischenzeit erworben haben, angerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das Problem ist auch, dass kein Ende in Sicht ist in meinem Fall. Der AG hat nun vor Gericht einen Auflösungsanwas gestellt. Auf welcher Grundlage wird so etwas entschieden?. Ich hoffe dass die letzten beiden Kündigungen ebenfalls zu meinem Gunsten entschieden werden. <hr size=1 noshade>


Ein Auflösungsantrag wird dann stattgegeben, wenn durch Tatsachen nach der Kündigung entstanden sind, wonach es dem AG nicht mehr zumutbar ist, den AN weiterzubeschäftigen. Hierbei müssen diese Tatsachen vom AN verursacht sein.

Der offizielle Rechtssatz des BAG lautet dazu:

"Stellt das Gericht in einem Kündigungsrechtsstreit fest, daß das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst worden ist, hat es nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen."

Dieser Rechtssatz wird im Urteil des 14 Jahres-Falls noch umfangreich erläutert(BAG 2 AZR 158/01 Randnummer 32 ff.).

Diese Gründe darf der AG jedoch nicht verursacht haben, da er dann sich gegen Treu und Glauben verhalten hätte.

Wenn man beispielsweise den AG in Schriftsätzen beleidigt, kann ein Auflösungsantrag begründet sein.

Aber nicht jeder Angriff gegen den AN kann den Auflösungsantrag begründen. So sind viele Angriffe gegen den Arbeitgeber auf Grund des Erfordernis des prozessrechtlichen Vortrags zulässig.

Einen Auflösungsantrag stellt ein AG nicht selten, um den Druck auf den AN weiter zu erhöhen.

Das fiese an der Gesetzgebung und Rechtsprechung ist ja, dass dann nicht etwa der Zeitpunkt einer evtl. Beleidigung als Pseudokündigungszeitpunkt hergenommen wird, sondern der Zeitpunkt der Kündigung, welche rechtlich beurteilt wird.

Ich persönlich kann diesen Zeitpunkt nicht verstehen, ist aber gesetzlich so geregelt. Ich persönlich würde den Zeitpunkt nur als berechtigt ansehen, zu dem beispielsweise eine Beleidigung stattgefunden hat. Die zeitliche Rückwirkung eines solchen Antrags nach §9 Absatz 2 KSchG ist in meinen Augen ein Ding der Unmöglichkeit.

Daher sind solche Auflösungsanträge gerade bei längeren Verfahren für den AN von großem Nachteil, falls diesen stattgeggeben wird. Leider kann es durchaus sein ( wie in dem 14 Jahres-Fall) dass ein Gericht diesem stattgibt und man sich wie im 14 Jahres-Fall bis zum BAG hocharbeiten muss, bis dieser Auflösungsantrag abgelehnt wird.

Wenn Sie keinen Anlass im Laufe das Verfahrens geliefert haben, ist dieser Antrag ein typischer Teil des Bossings.


Trotzdem sollten Sie sich nach Alternativen unbedingt umsehen. Der von mir angesprochene 14 Jahres-Fall ist erst vor kurzem am 11.10.2010 vom BAG (9 AZN 418/10 ) endgültig entschieden worden. Die wohl hilfsweise ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung von 1995 wurde als rechtens angesehen. Sprich der 14 Jahres-Fall ist über alle Kündigungen gesehen ein 22!-Jahres-Fall. Das Ergebnis sind 7 Jahre Gehaltsanachzahlungen, wenn rechtzeitig hier Klage erhoben worden ist, andernfalls könnten diese Gehaltsnachzahlung sogar verjährt gewesen sein. Unter effektivem Rechtsschutz stelle ich mir eigentlich etwas anderes vor.


Bei Ihrer Prozesslänge sollten Sie auch untersuchen, ob auch bzgl. der Gehaltsnachzahlungen Klagen erhoben wurden. Andernfalls könnte zumindest ein Teil verjährt oder verfristet sein.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 20.04.2011 08:37

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kämpfermitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Schade, dass man nicht erfährt, wie alles ausgegangen ist. Oder läuft das alles noch?

Bitte buddeln Sie keine Uralt-Threads aus! die Moderation

-- Editiert von Moderator am 07.08.2016 11:07

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