seit langen kein Krankengeld

11. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Angi0815
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
seit langen kein Krankengeld

Hallo zusammen

Ich hab da eine frage, vielleicht kann mir wer helfen.

Folgendes.Ich war vom 19 Februar bis 31März Krank und ab dem 1 April
Arbeitslos. Habe während der Krankheit die Kündigung bekommen, da ich noch in der Probezeit war.

Für den 1 + 2 März habe ich noch Lohn bekommen, doch seither warte ich auf das Krankengeld. Habe noch nicht ein Euro seit der Zeit gesehen.

Angeblich hätte der Arbeitgeber nicht diese Bescheinigung an der KK zurück geschickt.
Selbst nach Abmahnung der Gewerkschaft tut sich nichts.

Nach mehrmaligen meiner seits Anrufen bei der KK tut sich nichts.

Was kann ich tun, damit das mal voran geht?

Danke schon mal für Eure Hilfe

Gruß Angi


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jon34
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

In der Tat ist für das Krankengeld Deine KK zuständig. Ruf nochmals bei der KK an, wenn Du den Eindruck hast das der Sachbearbeiter nix neues erzählt, sprich mit dem Vorgesetzte. Lass Dir von Ihm schriftl. bestätigen, das Dein AG trotz mehrfacher Aufforderung die Bescheinigung nicht geliefert hat. Geh dann mit dem Schreiben zum Anwalt und lass Deinen AG in Verzug setzen. Schau mal ob das wirkt...

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#2
 Von 
Angi0815
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Hilfe

Kann ich denn so ohne weiteres einen Anwalt einschalten? Wer bezahlt das?

Ich versuche auch schon seit gestern jemanden von der Gewerkschaft zu erreichen....vergebens.

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#3
 Von 
Jon34
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn Du in der Gewerkschaft Mitglied mit werden die Dich arbeitsrechtlich vertreten. Wenn Ihr einen Betriebs oder Personalrat habt, ruf doch da mal an.

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#4
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

Mich wundert, warum schon ab 3. März Krankengeld gezahlt werden soll. Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Das sind meist 6 Wochen und die wären hier doch erst am 2. April rum (siehe auch Entgeltfortzahlungsgesetz).

Warum sollte hier ein Anspruch gegen die Krankenkasse bestehen?

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#5
 Von 
Angi0815
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Lohnfortzahlung endete am 2 März.

und Sorry....muß mich korrigieren.
War seit dem 19 Januar Krank.....
fehler meiner seits :(

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#6
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

So stimmts.

Hast du es bei der KK schon mit der Vorlage der letzten Gehaltsbescheingungen bzw. Lohnsteuerkarte / -bescheinigung versucht? Da steht ja auch nichts anderes drauf als auf der Bescheinigung, die der AG ausfüllen muss.

Bist du derzeit arbeitslos gemeldet?

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#7
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

das mit der Lohnbescheinigung ist ein guter Tip und Rat!

andernfall lasse es dir schriftlich von der Kasse geben, das sie "deswegen und deswegen...." nicht leisten können und gehe damit zum Arbeitsamt und beantrage Harzt VI

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#8
 Von 
Angi0815
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für Eure Hilfe

Die KK macht einen auf Dumm.

Der Arbeitgeber einen auf Doof.
Das ist wohl reine Schikane, da einiges von der Gewerkschaft Angefordert wurde und noch offene Gelder fehlen.

Mit der Abrechnung, das hätten die mir ja von der KK ja auch mal sagen können.
Ich denke, sogar gelesen zu haben, das sie auch einen Abschlag hätten Zahlen können.

So…. ich habe heute die Gewerkschaft erreicht, diese hatten den Arbeitgeber ja schon am 27.03. Angeschrieben.

Der gute Mann setzt morgen telefonisch dem AG zu…und versprach mir, das ich jetzt mein Geld bekomme. Er hat auch bemerkt, das der Arbeitgeber das extra macht, da sich die Dame, die die Sachen zu erledigen hat, angeblich mal wieder nicht im Hause war.

Ich danke Euch allen noch einmal recht herzlich und für die Hilfe

Gruß Angi

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 562x hilfreich)

Vor allem ist diese bockig stellen von der KK wegen eines vom AG ausgefüllten Zettels echt dummdreist - schließlich bekommen die vom juist diesem AG monatliche Meldungen über die (im Vormonat) zur Berechnung der Sozialkassen-Beiträge zugrunde gelegten Einkommen, könnten sich also schließlich alles benötigte aus den eigenen Unterlagen raussuchen. :(

Viel Glück - ich drücke die Daumen, dass da jetzt Bewegung in die Sache kommt. :)

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#10
 Von 
Angi0815
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun ja, mein Arbeitgeber hat mich ja auch erst 2 Tage vor der Kündigung Angemeldet....

Da hat mich schon die KK Angeschrieben, das ich kein Versicherungsschutz mehr hätte, seit meinem letzten Arbeitsverhältnis. Der endete am 31.12.05 im fast gleichen Betrieb.

Die Geschichte wäre jetzt aber zu lang

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