selbstbeurlaubt danach fristlos gekündigt

12. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Vincent Vega
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)
selbstbeurlaubt danach fristlos gekündigt

Aus Mangel an Kommunikation ist mir Anfang März das passiert was im Betreff steht. detailiert schaut es so aus: Dezember '03 schaue ich in den Urlaubskalender der für alle Mitarbeiter gilt. Ich trage meinen Urlaub in einer freien Woche Anfang März ein. Sichtbar für jeden, der in den Plan schaut. 2 Tage nach Eintragung buche ich eine Reise nach New York für den Zeitraum. 1-2 Wochen später erfahre ich von meiner Chefin, daß es nicht möglich sei für mich in diesem Zeitraum Urlaub zu machen, weil es da ein wichtiges Event geben würde und ich dürfte ohne ihre Einwilligung nicht buchen. Na ja, Sie kam mir entgegen, indem Sie erst Informationen über das Event einholen wollte um dann nochmal einzuschätzen ob man mich doch noch enbehren kann. Es verging Zeit, in der ich immer wieder über das Ausmaß des Events nachgefragt habe und erst einen Tag vor meinen Abflug konnte Sie mir diese Info über den Aufwand des Events mitteilen. Ich durfte also nicht fliegen, bin aber trotzdem geflogen. Ich konnte mir natürlich schon ausmalen welche Konsequenzen das nach sich ziehen würde, aber andersrum würde ich im privaten Bereich eine große Enttäuschung hervorrufen. Ich habe mich für's Privatleben entschieden. Ich würde gerne Meinungen zu diesem Thema hören.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Meine Meinung dazu :
Richtig, Sie haben sich offensichlich für ein Privatleben entschieden. Viel Spass !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vincent Vega
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja klar, ich befand mich in einer Zwickmühle. Im Endeffekt habe ich unverantwortlich gehandelt, aber trotzdem finde ich es auch nicht in Ordnung von meiner Ex-Chefin die mir wichtige Information so spät mitzuteilen. Im nachhinein hat sich herausgestellt, daß das Event nicht wirklich so aufwendig war, daß meine Anwesenheit zwingend erforderlich war. Es hätte auch eine Abmahnung genügen können, zumal ich zuvor in keinster Weise negativ aufgefallen bin.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die fristlose Kündigung ist berechtigt.

Zusätzlich kann es Dir noch passieren, dass Du eine Sperre des ALG bekommst, da die Kündigung aufgrund von vorsätzlicher Arbeitsverweigerung ausgesprochen wurde.

Persönlich würde ich so eine Sperre in diesem Fall für gerechtfertigt halten.

Im Lebenslauf sieht eine fristlose Kündigung ebenfalls ziemlich schlecht aus und Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis wird dieses Verhalten ebenfalls Auswirkungen.

Diese Folgen für das weitere Berufsleben hast Du Dir ebenfalls zuzuschreiben.

Wenn Deine Partnerin Dich aufgrund einer anderen Entscheidung verlassen hätte, dann ist sie es nicht wert, derartige Konsequenzen für das weitere Berufsleben für sie auf sich zu nehmen. Und was sagt sie jetzt dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vincent Vega
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Sperrzeit habe ich bereits, aber im Lebenslauf würde ich eine fristlose Kündigung nicht formulieren und ich warte noch auf mein Arbeitszeugnis und hoffe, daß es milde ausfällt. Momentan ist privat Krisenstimmung angesagt, trotzdem bleibe ich zuversichtlich und hoffe auf einen neuen Job, besser als in Selbstmitleid zu versinken.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Das Zeugnis wird schon "milde" ausfallen, die Frage ist nur ob SIE es richtig "lesen" können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Vincent Vega
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich weiß daß es da diverse Codes gibt. Darauf werde ich es auf jeden Fall überprüfen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Überprüfen bringt Ihnen in diesem Fall überhaupt nichts, die Formulierung wird so gewählt, daß man als möglicher neuer AG mit dem früheren AG Kontakt aufnimmt. Das ist üblich und gestattet.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Verraten Sie uns wie lange Sie in dieser Firma waren ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Vincent Vega
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich denke mal, daß nicht jeder AG neben seinem Geschäft noch all die Arbeitszeugniscodes kennt oder so misstrauisch eingestellt ist.
Insgesamt war ich 14 volle Monate in der Firma beschäftigt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Sorry Vincent - aber Wunsch, Glaube und Hoffnung sind vom Gesetzgeber nicht gedeckt...welche Meinungen erwarten Sie von uns?
Natürlich gibt es in den meisten Firmen einen "Urlaubsplan" in den man sich einträgt um überhaupt erst einmal für die Belegschaft einen Überblick zu verschaffen, wer denn wann gern würde - unabhängig von den betrieblichen Belangen. Ob dann jemand reinschaut oder "Doppelbelegung" stattfindet -Schall und Rauch. Entweder stelle ich den Urlaubsantrag beim Arbeitgeber(ggf. Dringlichkeit etc), bekomme eine schriftliche Genehmigung (und somit kann ich buchen) oder ich muß abwarten, denn Kollegen sind schließlich auch noch da und eine Eintragung im Kalender ist kein Freibrief. Es obliegt auch nicht Ihrer Einschätzung, ob Sie bei dem Event "notwendig" waren oder nicht. Ja, Kommunikation hat wirklich gefehlt - sprechen Sie doch beim nächsten Mal mit Ihren Kollegen, wenn die vorm Chef einstehen und Ihren Job übernehmen...

*kopfschüttelnd* und viel Freude im privaten Bereich wünscht
TomH

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Vincent Vega
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten. Ich wollte mir nur einige Meinungen einholen, ob meine AG, trotz meines bisher tadellosen Verhaltens, zu hart eingegriffen hätte, ob es gerechtfertigt war oder ob die No-Risk-No-Fun-Einstellung Anklang findet und vielleicht gibt es ja ähnliche Erfahrungen hier.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Um das noch einmal klar zu machen:

Der Arbeitgeber war bei dieser Sachlage nicht nur berechtig, Dir fristlos zu kündigen, er war sogar quasi dazu gezwungen. Er darf so ein Verhalten gar nicht hinnehmen, weil das dann ein Präzedenzfall für die anderen Kollegen gewesen wäre.

Wenn Dein AG noch zusätzlich Schadenersatzforderungen gestellt hätte, wäre er damit vor Gericht wohl auch durchgekommen.

Bei einer Betriebszugehörigkeit von nur 14 Monaten kannst Du keinerlei Rücksichtnahme des AG erwarten.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Arbeitseinstellung = no risk-no fun = echt g...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
BiKe
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 21x hilfreich)

no fun - no work
Das wäre hier wohl der richtige Slogan. Als Personaler hätte ich ebenfalls den Weg der Kündigung gewählt. Wenn schon nach so kurzer Betriebszugehörigkeit kein Verlass mehr auf meine Mitarbeiter ist, wie soll es dann erst aussehen, wenn die Dauer der Betriebszugehörigkeit und damit auch die der Kündigungsfristen zunimmt?
Und ganz recht: es wäre ein Freibrief für alle Arbeitnehmer meines Betriebes, wenn ich dieses Verhalten bei einem Mitarbeiter durchgehen lasse!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Vincent Vega
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Okay, ihr habt mich nochmal überzeugt, daß es in solch einer Sitution keine mildernde Umstände gibt. Naja, wenigstens habe ich demnächst ein Vorstellungsgespräch. Hatte sowieso nicht vor ewig dort zu arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Im Prinzip alles richtig. Ich finde aber, dass die Chefin auch einige Versäumnisse begangen hat. Wenn im Dezember schon klar war, dass es schwierig wird in der betreffenden Woche Urlaub zu nehmen, dann hätte sie umgehend den Urlaub verweigern oder genehmigen müssen. Jedenfalls nicht einen Tag vor Abflug. Die Stornokosten steigen ja in der Regel erheblich an, je kurzfristiger man absagt. Gegen die fristlose Kündigung ist zwar kaum was zu machen. Ich würde aber zumindest das Gespräch mit der Ex-Chefin wegen des Zeugnisses suchen, um vielleicht das Schlimmste zu verhüten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Vincent Vega
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die vielen Meinungen und dem professionellem Rat. Beim nächsten mal werde ich hier eine Frage stellen, bevor ich etwas anstelle.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.778 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen