sind Nacken und Schulter dieselbe Krankheit

19. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
hankatanka
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
sind Nacken und Schulter dieselbe Krankheit

sind Nackenschmerzen und Schulterschmerzen dieselbe Krankheit, wenn es um die Lohnfortzahlung geht?

War vor drei Monaten krankgeschrieben wegen Nackenschmerzen.
Seit sechs Wochen bin ich krankgeschrieben wegen einer Entzündung in der Schulter. Beides werden als HWS-Syndrom vom Arzt diagnostiziert. Nun bekam ich Post von der Arbeit, dass die Lohnfortzahlung bereits vor vier Wochen beendet wurde und ich mich bei der Krankenkasse eine Bescheinigung der bezahlten Krankentage vorlegen muss.

Ich habe inzwischen einige Infos gefunden, dass dieselbe Krankheit für die letzten sechs Monaten gilt. Aber Nacken und Schulter sind völlig unterschiedlich. Wenn man es noch grober machen könnte dann wäre krank am Körper und wieder krank am Körper. Ist auch dieselbe Krankheit.

Wer weiß bescheid? Bitte wirklich dringend um Eure Hilfe!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Nicht gerade eine arbeitsrechtliche Frage, die du stellst- ich schätze, dass dein HNO-Arzt das besser beantworten kann.

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#2
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

wenn beides als HWS-Syndrom diagnostiziert ist, ist es dieselbe Erkrankung; wenn die Schulterentzündung nicht von der HWS kommt, hätte sie einen anderen Diagnoseschlüssel - aber wie schon geschrieben, kein Arbeitsrecht!

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-- Editiert tippi am 19.07.2013 08:44

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#3
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Die Entscheidung zu anrechenbaren Vorerkrankungen trifft NICHT der Arbeitgeber (wie auch, er hat ja keine Diagnosen vorliegen) sondern die Krankenkasse noch Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Abschließend bekommt der Arbeitgeber die Info, wie viele Vorerkrankungstage auf die aktuelle Erkrankung anzurechnen sind.

Ergo: Rücksprache mit der Krankenkasse halten, wenn man da anderer Meinung sein sollte als der Arzt.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

quote:
Wer weiß bescheid?

Ein Fachmann (Arzt, MDK, ...) nach Einsichtnahme in Deine vollständigen Behandlungunterlagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
hankatanka
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe inzwischen Kontakt mit meiner Krankenkasse aufgenommen und sie wollen sofort die Krankengeldtage ausrechnen um auszuzahlen. Ich habe daraufhin gesagt dass ich zwei verschiedene Krankheiten hatte. Und sie meinen, dass hier ein Oberbegriff für allgemein angeben wurde und das würde auch dem Arbeitgeber mitgeteilt. Ich soll dann nochmals mit dem Artzt klären, dass er die beiden Diagnosen konkret trennt und bescheinigen, dass das eine mir das andere nichts zu tun hat. Werde dann am Montag dies klären. Mit 20,- Euro wird der Arzt hoffentlich diese 5 Minuten Zeit für mich nehmen. Schließlich geht es hier um eine Differenz von ca. 500 Euro.

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#6
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Den Ablauf kenne ich wie folgt:
Die KK schickt dem Arzt eine Bescheinigung, in der er vermerkt, ob es die gleiche Krankheit ist oder nicht.

M.a.W. GGf wird dein Arzt seine Angaben korrigieren müssen - oder du suchst einen anderen auf, um ein Zweitmeinung zu bekommen.

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#7
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

€ 500 Differenz zwischen Krankengeld und Nettoverdienst bei 4 Wochen Krankengeldbezug? Woher stammt diese Zahl, wenn doch noch gar kein Bescheid von der KK vorliegt?

blaubär hat Recht - solche Fragen klärt die Krankenkasse eigentlich schriftlich direkt mit dem Arzt.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#8
 Von 
hankatanka
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn die Krankenkasse nur 70 % von dem Nettogehalt auszahlt, dann werden ca. 500,- Euro fehlen.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Die KK zahlt aber nicht 70% vom Nettoverdienst, dass ist schlicht falsch.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/krankengeld.htm

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