sofortige Kündigung

8. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
ballermaenner
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 7x hilfreich)
sofortige Kündigung

Hallo.
Habe ein paar Fragen.
habe als Nebentätigkeit im Sportverein gearbeitet,bekam gesagt,das der Verein sparen muß und ich nicht mehr gebraucht werde.
Hatte keinen schriftlichen Vertrag,aber jeden Monat mein Geld bekommen mit Lohnabrechnung.
Hätte ich vor Gericht ne Chance mein Geld zu bekommen?
Kann ich auf Gewohnheitsrecht klagen?
Was soll ich machen?
Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

1. Du hast einen mündlichen Arbeitsvertrag !

2. Die Bedingungen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

3. Eine MÜNDLICHE Kündigung ist unwirksam ! Du bist somit weiterhin beschäftigt !

4. Du mußt sofort am Besten schriftlich Deine Arbeitskraft anbieten !

5. Wenn´s weiter Probleme gibt, ab zum Arbeitsgericht. Dort auf Feststellung klagen, daß das Arbeitsverhältnis nicht wirksam gekündigt ist und weiterhin fortbesteht. Außerdem auf Zahlung des ausstehenden Lohnes klagen. Die Rechtspfleger helfen beim Abfassen der Klage.
Rechtsanwalt ist vorerst NICHT nötig.

Viel Glück !

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